APA/APA/KERSTIN SCHELLER/KERSTIN SCHELLER

Halloween-Prozess: Teilbedingte Haftstrafen für 15-Jährige

Im Prozess am Linzer Landesgericht gegen drei Jugendliche, die federführend an den Halloween-Krawallen beteiligt gewesen sein sollen, hat es am Abend zwei rechtskräftige Urteile gegeben. Das 15-jährige Mädchen erhielt zwölf Monate Haft, zwei davon unbedingt. Der gleichaltrige Bursch kassierte ein Zusatzstrafe von sieben Monaten, einen davon unbedingt.

Das Verfahren gegen den inzwischen 17-Jährigen wurde ausgegliedert und soll am 27. März weitergehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Freunden schwere gemeinschaftliche Gewalt, schwere Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Das Trio soll bereits im September aus einem Automaten Zigaretten gestohlen haben. Vor den Ausschreitungen seien die 15-Jährige, ein Gleichaltriger sowie ein damals noch 16-Jähriger, mit dem Zug nach Tschechien gefahren und besorgten dort Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4. Am 31. Oktober haben die drei dann "in erster Reihe" laut Anklage in der Linzer Innenstadt Böller Richtung Polizisten geworfen, Feuerwerkskörper ausgeteilt sowie andere zum Werfen aufgestachelt.

"Ohne Grund auf Polizisten loszugehen und sie zu bekämpfen", wie es in der Halloween-Nacht geschehen sei, fand der Staatsanwalt "sehr ungewöhnlich". Glücklicherweise sei niemand schwer verletzt worden und auch die Sachbeschädigungen seien "überschaubar" geblieben. Sollten die drei in U-Haft sitzenden Jugendlichen im Prozess ehrliche Reue zeigen und sich entschuldigen, müssten sie aus Sicht der Anklagebehörde nicht mehr zurück ins Gefängnis, meinte er im Hinblick auf das Strafausmaß einer unbedingten Haft.

Jugendlicher: "Großer Fehler"

Zumindest für den 15-Jährigen dürfte die Zeit in der U-Haft ausgereicht haben, um zu erkennen, "große Fehler" begangen zu haben. "Für zehn Minuten Halloween bin ich jetzt hier", zeigte er sich einsichtig. Bereits im Februar hatte er in einem Prozess wegen Nötigung drei Monate bedingt kassiert, dazu kam am Donnerstag die Zusatzstrafe von sieben Monaten teilbedingter Haft.

Das Mädchen hatte anfangs nur gestanden, in Tschechien die Böller gekauft und beim Diebstahl mitgemacht zu haben. Die Thailänderin meinte, ihren Freund - den 17-jährigen Angeklagten - zu Halloween lediglich begleitet zu haben. Sie trug eine Sturmhaube und hatte wohl auch Böller dabei.

15-Jährige entschuldigte sich

Nachdem der Staatsanwalt sie mit belastenden Zeugenaussagen konfrontierte, erklärte sie am Mittag nach einer längeren Nachdenkpause: "In meinen Gedanken habe ich nicht geschossen, vielleicht bin ich dumm, ich weiß es nicht, ich hatte ein Black-Out." Sie entschuldigte sich jedenfalls, ich habe "Scheiße gebaut". Dass die bereits wegen Handyraubs verurteilte Teenagerin in ihrer offenen Probezeit federführend bei den Ausschreitungen mitgewirkt haben soll, leugnete sie damit nicht mehr. Jene Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert und sie erhielt am Donnerstag ein Jahr teilbedingte Freiheitsstrafe. Sowohl sie als auch der 15-jährige Bekannte haben den unbedingten Teil mit der U-Haft bereits abgesessen und konnten "heim gehen", so das Gericht.

Der ebenfalls angeklagter, damalige Freund der Thailänderin blieb hingegen dabei, bei den Ausschreitungen nur mitgemacht zu haben und bekannte sich nur zum Teil schuldig. Der Iraker gab zwar zu, ein paar Böller geworfen zu haben, aber nicht in Richtung der Polizisten. Auch habe er keine anderen aufgestachelt. Dass Zeugen ihn haben brüllen hören "Wenn Ihr nicht schmeißt, dann seid Ihre keine Männer und habt keine Eier", tat er als Lüge ab. Sein Verfahren wurde ausgegliedert und der Prozess geht am 27. März weiter.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess am Linzer Landesgericht gegen drei Jugendliche, die federführend an den Halloween-Krawallen beteiligt gewesen sein sollen, hat es am Abend zwei rechtskräftige Urteile gegeben. Das 15-jährige Mädchen erhielt zwölf Monate Haft, zwei davon unbedingt. Der gleichaltrige Bursch kassierte ein Zusatzstrafe von sieben Monaten, einen davon unbedingt.