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Haftstrafe nach sexuellem Übergriff beim Sonnenbaden in Wien

Heute, 09:47 · Lesedauer 4 min

Ein heute 21-jähriger Mann muss für ein halbes Jahr ins Gefängnis, weil er vor zwei Jahren in Wien-Favoriten eine junge Frau beim Sonnenbaden belästigt, sie ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben soll. Der Übergriff passierte am 20. Juli 2023 beim Wienerbergteich im Erholungsgebiet. Die damals 21-Jährige schrie so laut, dass der Mann von ihr abließ. Das Urteil - 30 Monate, davon 24 Monate bedingt - von einem Wiener Schöffengericht am Montag ist nicht rechtskräftig.

Die junge Frau wollte sich an dem heißen Sommertag eine Abkühlung gönnen und ging zu dem Teich zum Baden. Weil sie sich aufgrund ihrer Figur unwohl fühlte, suchte sie sich einen Platz abseits der anderen Badegäste. Schon beim Hingehen fiel ihr ein junger Mann auf, der sich dann plötzlich in ihre Nähe setzen wollte. Sie wollte nicht unhöflich sein und stimmte zu. Doch plötzlich begann der junge Syrer zu masturbieren. Als er noch fragte, ob sie einen Freund hätte und ob er ihre Kontaktdaten von der Plattform Instagram haben könne, "bekam sie es mit der Angst zu tun", wie die Staatsanwältin ausführte.

Die Frau zog sich rasch an, machte noch geistesgegenwärtig mit ihrem Handy zwei Fotos von dem Mann und ging raschen Schrittes davon. Der Mann folgte ihr und verlangte, dass sie noch "fünf Minuten" bleiben soll, um geschlechtliche Handlungen an ihm vorzunehmen, wie es in der Anklageschrift stand. Die Frau hat laut Anklägerin gemeint, ob "er deppert ist", und wollte weg. Da packte der Mann die heute 23-Jährige von hinten und drängte sie Richtung Gebüsch. Weil die Frau laut zu schreien begann, ließ er von ihr ab und flüchtete.

Mittels Gesichtserkennungsprogramm wurde der Syrer ausgeforscht und angeklagt. Er leugnete den sexuellen Übergriff. "Wenn es so abgelaufen wäre, könnte ich mich daran erinnern. Ich habe vermutlich mit der Dame nur gesprochen. Ich sprech mit sehr vielen Damen", sagte er, um gleich weiter zu betonen, dass es ihm aufgrund seiner Religion verboten sei, "Frauen anzuschauen, das ist Haram". Und auf die Frage der Richterin, Katharina Adegbite-Lewy, warum die Frau das erfinden sollte: "Es ist so nicht passiert."

Betroffene kontradiktorisch einvernommen

Das Opfer, das als Zeugin kontradiktorisch in einem Nebenzimmer befragt wurde, gab genau wieder, was an dem heißen Julitag geschehen ist. Sie habe mehrfach gesagt, dass sie kein Interesse habe. Als der Syrer sie packte, "konnte ich in dem Moment nicht realisieren, was passiert". Dennoch schrie sie laut und der Mann ließ von ihr ab, sagte die 23-Jährige, die bis heute nicht alleine rausgehen kann und unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

Mit der Aussage der 23-Jährigen konfrontiert, meinte der Beschuldigte: "Es gibt keine Zeugen, es gibt nicht einmal einen Beweis." Dem widersprach die Richterin: "Doch es gibt eine Zeugin und es gibt Fotos von Ihnen." Er behauptete dann, dass er die Frau noch nie gesehen habe. Auf die Fotos von ihm auf dem Handy der 23-Jährigen angesprochen, meinte er dann plötzlich: "Ich kann mich an sie nicht erinnern. Ich würde das weder aus menschlicher noch aus religiöser Sicht tun."

Weiteres Verfahren gegen 21-Jährigen

Gegen den Mann läuft noch ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod. Er soll mit fünf anderen im März dieses Jahres einen Mann mit Messern und einer Pistole bedroht haben. Das Verfahren wurde allerdings ausgeschieden, um das Strafverfahren wegen des Sexualdeliktes abzuschließen.

"Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass das so stattgefunden hat", sagte die Richterin, die dem Opfer Glauben schenkte. Der bisher unbescholtene Syrer muss von den 30 Monaten für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin nahm das Urteil an. Zudem muss er nach der Entlassung eine Sexualberatung und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Zusammenfassung
  • Ein 21-jähriger Mann wurde in Wien zu 30 Monaten Haft, davon 24 Monate bedingt, verurteilt, weil er am 20. Juli 2023 eine junge Frau beim Sonnenbaden am Wienerbergteich sexuell belästigte und ins Gebüsch zerrte.
  • Das Opfer, damals 21 Jahre alt, konnte durch lautes Schreien den Übergriff stoppen und machte Fotos des Täters, die zur Identifizierung beitrugen; sie leidet bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Täter muss nach sechs Monaten Haft eine Sexualberatung und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und gegen ihn läuft ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Drohung.