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Haftstrafe für Frau nach Feuertod des Großvaters

26. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Eine Frau in Frankreich, die ihren kranken Großvater in Brand gesetzt und getötet hat, um sein Leiden zu verkürzen, ist von einem Gericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter in Bourg-en-Bresse in Südostfrankreich setzten in dem Berufungsprozess vier Jahre der Strafe zur Bewährung aus, während die verbleibende Haft mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbüßt werden kann, berichteten die Zeitung "Le Progrès" und der Sender BFMTV.

Sie habe Sterbehilfe geleistet, hatte die 33-Jährige bei den Ermittlern ausgesagt und von einem "Akt der Liebe" gesprochen. Nachdem die Frau im Jahr 2020 das Bett ihres Großvaters mit Benzin in Flammen gesetzt hatte, verbrannte dieser bei lebendigem Leib. Die Frau, die bis zu ihrem sechsten Lebensjahr bei dem Großvater aufgewachsen war, hatte ausgesagt, dass dieser "nicht mehr aufwachen" und sterben wollte. Der alte Mann verbrachte zuletzt die meiste Zeit in Embryohaltung im Bett liegend.

In einem ersten Prozess war die Frau zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft war dagegen in Berufung gegangen und hatte wie in erster Instanz eine Strafe von 15 Jahren für die Frau gefordert. "Wenn man liebt, wenn man wirklich liebt, setzt man jemanden nicht in Brand", sagte der Staatsanwalt, wie die Zeitung berichtete.

Das Gericht sprach in seinem Urteil von "äußerst schwerwiegenden" Taten, die "keineswegs ein durchdachtes Vorgehen zur Sterbehilfe" gewesen seien. Das Gericht berücksichtigte, dass die Urteilsfähigkeit der Frau laut einem psychiatrischen Sachverständigen zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt war.

Zusammenfassung
  • Eine 33-jährige Frau wurde in Frankreich zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem sie 2020 ihren kranken Großvater mit Benzin angezündet und getötet hatte.
  • Vier Jahre der Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, das verbleibende Jahr muss sie mit elektronischer Fußfessel zu Hause verbringen.
  • Das Gericht bewertete die Tat als 'äußerst schwerwiegend' und nicht als geplante Sterbehilfe, berücksichtigte aber eine eingeschränkte Urteilsfähigkeit der Frau laut Gutachten.