APA/APA/Archiv/HERBERT PFARRHOFER

Greenpeace-Klimaklage von VfGH zurückgewiesen

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace zurückgewiesen, in deren Zentrum ein Ende der steuerlich "unfairen Bevorteilung" des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn gestanden ist. Der VfGH begründete die Entscheidung mit einem mangelhaften Antrag. Greenpeace erwägt eine Anfechtung des Urteils vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

"Die Antragsteller haben nicht bei allen im Antrag angefochtenen Wortfolgen begründet, warum sie diese Teile der Regelungen als verfassungswidrig erachten", argumentierte der VfGH am Montag. Dies dürfe jedoch nicht offen bleiben, da es sich dabei auch um Bestimmungen handelt, "die mit den kritisierten Steuerbefreiungen nicht untrennbar zusammenhängen". Daher wies der VfGH den Antrag wegen der nicht begründeten Anfechtungen zurück.

In anderen Teilen des Antrags fehlte schon die Berechtigung, die Regelungen überhaupt anzufechten. "Die Antragsteller erläutern, dass sie die Leistungen von Luftfahrtunternehmen aus Umweltschutzgründen nicht in Anspruch nehmen", hieß es in der Begründung. Dennoch seien sie als Bahnfahrer von den Steuerbefreiungen für die Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen betroffen, sodass somit das Verkehrsmittel Bahn gegenüber dem Verkehrsmittel Flugzeug schlechter gestellt werde. "Die Antragsteller sind aber nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt, weshalb eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags nicht gegeben ist", so der VfGH.

Greenpeace erwägt eine Anfechtung des Urteils beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Greenpeace kritisierte in einer Aussendung, dass das österreichische Recht seine Bürger vor der Klimakrise und deren "katastrophalen Folgen" nicht ausreichend schützt.

"8.000 ÖsterreicherInnen haben ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft vor dem Verfassungsgerichtshof eingefordert. Das Gericht weist den Antrag aus reinem Formalismus zurück. Damit zeigt sich: Das österreichische Recht schützt seine BürgerInnen nicht ausreichend vor der Klimakrise und ihren katastrophalen Folgen. Darum prüfen wir, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen", sagte Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace.

Nicht nachvollziehbar sei, dass der VfGH den Klägern das Recht abspricht, "sich gegen die steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs zu wehren, nur weil diese aus Klimaschutzgründen mit der Bahn fahren". Dies verdeutliche Greenpeace zufolge, dass die österreichische Verfassung de facto nicht in der Lage ist, die Österreicher vor den Folgen der Klimakrise zu schützen.

Die Klage wurde im Februar von der Umweltschutzorganisation gemeinsam mit 8.060 Unterstützern eingebracht. Die Sammelklage beinhaltete vor allem eine Bevorzugung des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn. Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge und Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen wären mit ein Grund, dass Flüge gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können. Bahnfahren sei aber 31 Mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug, argumentierte die NGO.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace zurückgewiesen, in deren Zentrum ein Ende der steuerlich "unfairen Bevorteilung" des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn gestanden ist.
  • Greenpeace erwägt eine Anfechtung des Urteils vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
  • Daher wies der VfGH den Antrag wegen der nicht begründeten Anfechtungen zurück.