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Grasser-Prozess: Staatsanwaltschaft legt kein Rechtsmittel ein

Die WKSTA will im Grasser-Prozess keine Rechtsmittel einlegen. Damit akzeptiert die Staatsanwaltschaft das Urteil.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt gegen das Urteil im Grasser-Prozess kein Rechtsmittel ein. Die Anklagevertretung akzeptiert damit das erstinstanzliche und noch nicht rechtskräftige Urteil. Dies teilte der Sprecher der WKStA am Montagnachmittag auf APA-Anfrage mit.

Die WKStA hat nach dem Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet. Diese habe das Vorhaben  genehmigt, so der Sprecher. Die Frist für die Anmeldung eines Rechtsmittels gegen das Urteil bzw. Teile davon läuft heute Montag um Mitternacht ab. Es handelt sich um eine berichtspflichtige Sache. Die Anklage in dem Korruptionsprozess wurde durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk vertreten.

Auch Privatbeteiligte können Rechtsmittel anmelden

Gegen das Urteil des Landesgerichts Wien als Schöffengericht steht das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof und bzw. oder der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das Oberlandesgericht Wien zu. Die Anmeldung kann binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht für Strafsachen Wien erfolgen. Es können auch die Vertreter der Privatbeteiligten Rechtsmittel gegen das Urteil anmelden.

Der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhielt nicht rechtskräftig acht Jahre Haft, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre Haft und Ex-Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre als Zusatzfreiheitsstrafe. Die drei haben bereits ihrerseits Rechtsmittel angekündigt.

Sechs der insgesamt 14 Angeklagten wurden freigesprochen, nämlich fünf Angeklagte in der "Linzer Causa" rund um den Terminal ́Tower sowie der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton. Er hatte laut Gericht nur auf Anweisung gehandelt, als er die Millionen-Buwog-Provision auf ein Konto von Peter Hochegger auf Zypern überwies und vom Hintergrund des Geschäfts nichts gewusst. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die im Grasser-Prozess um Bundeswohnungsprivatisierung und Linzer Bürohaus Terminal Tower die Anklage vertritt, legt gegen das nicht rechtskräftige Urteil vom Freitag kein Rechtsmittel ein.
  • Man habe nach dem Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet und diese habe das Vorhaben der WKStA genehmigt, so der Sprecher.
  • Gegen das Urteil des Landesgerichts Wien als Schöffengericht wäre das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof oder der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das Oberlandesgericht Wien zugestanden.