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Gewaltausbruch auf Polizeiinspektion in Wien-Ottakring

17. Aug. 2025 · Lesedauer 1 min

Ein 18-Jähriger hat in Wien-Ottakring vier Polizisten der Inspektion Brunnengasse in der Nacht auf Samstag derart attackiert und verletzt, dass drei Beamte in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Anlass war ein gegenüber dem Verdächtigen ausgesprochenes Betretungsverbot für die Schutzzone Yppenplatz. Den Jugendlichen erwarten Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und mehrfacher schwerer Körperverletzung.

Der 18-Jährige (Staatsangehörigkeit: ungeklärt) und zwei seiner Begleiter waren zuvor von Polizisten der Polizeiinspektion Rötzergasse angesprochen und über das Betretungsverbot informiert worden. Die Maßnahme erfolgte zur Vorbeugung weiterer Straftaten, nachdem das Trio in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, berichtete die Landespolizeidirektion Wien am Sonntag.

Als die Betroffenen gegen 1.30 Uhr dann auf der Polizeiinspektion Brunnengasse ein Informationsblatt zu den Maßnahmen erhalten sollten, soll der 18-Jährige einen Polizisten mit Faustschlägen attackiert haben. Zudem wehrte er sich bei der anschließenden Festnahme mit Schlägen, Tritten und Kopfstößen.

Auch im Arrest beruhigte sich der Jugendliche nicht und es kam zu einem weiteren Gewaltausbruch, als Beamte dem Mann die Handfesseln abnehmen wollten, um ihn vor der Verbringung in die Zelle zu durchsuchen. Der 18-Jährige wurde schließlich aber überwältigt.

Zusammenfassung
  • Ein 18-Jähriger hat in der Nacht auf Samstag auf der Polizeiinspektion Brunnengasse in Wien-Ottakring vier Polizisten attackiert und verletzt, wobei drei von ihnen im Krankenhaus behandelt werden mussten.
  • Auslöser des Gewaltausbruchs war ein ausgesprochenes Betretungsverbot für die Schutzzone Yppenplatz, über das der Jugendliche und seine zwei Begleiter zuvor von der Polizei informiert worden waren.
  • Dem 18-Jährigen, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, drohen nun Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und mehrfacher schwerer Körperverletzung.