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Gamsgrubenweg: Urteile zugunsten GROHAG vom OGH bestätigt

Heute, 10:30 · Lesedauer 2 min

Der Rechtsstreit zwischen Großglockner Hochalpenstraße (GROHAG) und Alpenverein (ÖAV) um das Grundeigentum im Bereich des Gamsgrubenwegs im Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern ist nun beendet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut einer Aussendung der GROHAG die außerordentliche Revision des Alpenvereins zurückgewiesen. Die Urteile zugunsten der GROHAG seien daher nunmehr rechtskräftig, hieß es am Mittwoch. Eine Realisierung der GROHAG-Pläne ist dennoch fraglich.

Nachdem das Landesgericht Klagenfurt die Eigentümerschaft am Weg der GROHAG zugesprochen und danach das Oberlandesgericht Graz die Berufung des Alpenvereins abgewiesen hatte, zog man vor den OGH in Wien. Dieser sah allerdings die Sachlage gleich wie das Oberlandesgericht in Graz und wies die Revision zurück.

2016 war die alte Hofmannshütte am Gamsgrubenweg, die der Alpenverein betrieben hatte, abgerissen worden. Nach dem Rückgang des Gletschers hatte sie ihre alpinistische Bedeutung für Großglockner-Besteigungen verloren. Der Gamsgrubenweg führt von der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe an der Großglockner Hochalpenstraße bis zum Wasserfallwinkel, er ist komfortabel ausgebaut, nur leicht ansteigend und bietet Blick auf die beeindruckende Bergwelt des Hochgebirges inklusive Großglockner. Allerdings hat das Gebiet einen besonderen Schutzstatus, ein Verlassen des Weges ist streng verboten. Zudem ist der Weg wegen Steinschlaggefahr teilweise gesperrt.

Die GROHAG plante, ein "Gesamtprojekt" umzusetzen, also den Weg abzusichern, unter anderem mit einer Galerie, und eine Hütte zu errichten, rund 100 Meter hinter dem Standort der früheren Hofmannshütte. GROHAG-Vorstand Johannes Hörl sagte: "Wir sind über ein Dreivierteljahrhundert von unserem rechtmäßigen Eigentum an den strittigen Flächen ausgegangen und wurden nunmehr endgültig bestätigt. Nach den nicht unerheblichen Anschuldigungen des ÖAV in ihrem Mitgliedermagazin "Bergauf" hoffen wir zumindest auf eine sachliche Gegendarstellung und angemessene Berichterstattung über den für die GROHAG positiven Ausgang des Verfahrens im Sinne des vom Österreichischen Presserat erlassenen Ehrenkodex."

Was die Umsetzung des "Gesamtprojektes" Gamsgrubenweg betreffe, seien nun vier Jahre verstrichen. "Ob die in Frage kommenden Projekt- und Finanzierungspartner im Verlauf der nächsten Jahre die materielle Kraft aufbringen können, um das gesamte Projekt zu stemmen ist nunmehr fraglich. Wir hoffen dennoch auf die Umsetzung, allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Jedenfalls stehen wir auch in Zukunft für gute gemeinsame Lösungen und weitere Projekte mit dem ÖAV, mit dem Nationalpark Hohe Tauern und dem Land Kärnten zur Verfügung", so Hörl.

Zusammenfassung
  • Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision des Alpenvereins abgewiesen, womit die Urteile zugunsten der GROHAG im Rechtsstreit um das Grundeigentum am Gamsgrubenweg nun rechtskräftig sind.
  • Die GROHAG plant seit vier Jahren ein Gesamtprojekt zur Absicherung des Weges und den Neubau einer Hütte etwa 100 Meter hinter dem Standort der 2016 abgerissenen Hofmannshütte, doch die Umsetzung bleibt aufgrund unklarer Finanzierung fraglich.
  • Das Gebiet im Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern unterliegt strengem Schutz, das Verlassen des Weges ist verboten und Teile sind wegen Steinschlaggefahr gesperrt.