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Fünf Jahre Haft für Misshandlung eines Häftlings in Wien

16. Mai 2025 · Lesedauer 2 min

Weil er an der Misshandlung und dauerhaften Verunstaltung eines Mithäftlings beteiligt war, ist ein 49-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der mehrfach vorbestrafte Ungar wurde wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und zusätzlich für einige Ladendiebstähle zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Übergriffe auf den Betroffenen ereigneten sich in der Nacht auf den 23. Oktober 2023 in einer Zelle in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt, in der vier Ungarn untergebracht waren. Der 26-Jährige wurde von einem älteren und ihm körperlich deutlich überlegenen Mitgefangenen zunächst geschlagen, weil dieser ihm ein Verhältnis mit seiner Ehefrau unterstellte. Nach den Schlägen wurde der 26-Jährige vom Angeklagten und dem dritten Mitgefangenen auf einem Sessel festgehalten, während ihm der Haupttäter den Kopf rasierte und ihm anschließend mit einem rußgeschwärzten Nagel und Shampoo einen Penis auf die rechte Schulter tätowierte.

"Ich nehme beim Duschen das T-Shirt nicht mehr ab", schilderte der 26-Jährige, der sich nach wie vor in Haft befindet, einem Schöffensenat. Zu sehr geniere er sich vor den anderen Männern. Er bekräftigte, der Angeklagte habe ihn mit Gewalt am Sessel festgehalten: "Ich hatte keine Chance, mich zu wehren."

Die zwei anderen Beschuldigten - darunter der Tätowierer und somit der Haupttäter - sind mittlerweile außer Landes. Nach ihnen wird gefahndet, allerdings dürften sie untergetaucht sein.

Der Angeklagte behauptete, er sei an dem Ganzen nicht beteiligt gewesen: "Ich würde so etwas nie tun. So ein schlechter Mensch bin ich nicht." Er gehe davon aus, dass der 26-Jährige das Tätowieren "zugelassen hat".

Für Gericht "höchst verwerfliche Tat"

Dieser Darstellung schenkte der Senat keinen Glauben. Für die "höchst verwerfliche Tat" bedürfe es einer empfindlichen Strafe, stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest.

Zusammenfassung
  • Ein 49-jähriger Ungar wurde am Wiener Landesgericht zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er an der Misshandlung und dauerhaften Verunstaltung eines 26-jährigen Mithäftlings beteiligt war.
  • Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 23. Oktober 2023 in einer Zelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo das Opfer geschlagen, festgehalten und mit einem rußgeschwärzten Nagel sowie Shampoo ein Penis auf die Schulter tätowiert wurde.
  • Das Urteil ist rechtskräftig, zwei weitere Beschuldigte – darunter der Haupttäter – sind außer Landes und werden gesucht.