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Freispruch für 61-jährige Staatsverweigererin in Wien

Heute, 13:01 · Lesedauer 2 min

Eine 61-jährige Frau ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der staatsfeindlichen Bewegung (§ 247a StGB) freigesprochen worden. Die Frau hatte sich dem "Bundesstaat Preußen" zugewandt - allerdings nicht, um gegen die Republik Österreich gerichtete Handlungen zu fördern, wie sie vor Gericht versicherte: "Es ist mir in erster Linie um mich gegangen. Ich wollte mich vor fünf Jahren Haft retten." Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte war 2021 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Als das Urteil in der Instanz bestätigt wurde und ihr die Aufforderung zum Strafantritt ins Haus flatterte, "wollte ich mich vor den fünf Jahren retten", gab sie im Grauen Haus zu Protokoll. Sie habe deswegen von Bekannten vorgefertigte Schreiben des "Bundesstaat Preußen" unterzeichnet und diese Briefe verschickt - etwa an den damaligen Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) und den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), mit denen sie die "Kündigung der Staatsangehörigkeit" erklärte. Für den Fall der "Nichtübersendung der Entlassungsurkunde" verlangte sie eine "freiwillige Zahlung" von 20 Millionen Euro "in Edelmetallen", die sie als Aufwandersatz beanspruchte und auch mehrfach einmahnte.

Von der Präsidentin des Oberlandesgerichts (OLG) Wien forderte die Angeklagte in drohendem Tonfall die Nichtigerklärung ihres Urteils. Das sei "aus der Not heraus" geschehen, erklärte dazu die Angeklagte. Sie habe die Ziele des "Bundesstaat Preußen" nicht unterstützt, "nichts Organisatorisches gemacht" und die Vereinigung auch nicht stärken wollen.

Als die Frau im Jahr 2023 ihre Strafe in der Justizanstalt (JA) Schwarzau antrat, stellte sie ihre gegen den Staat gerichteten Tätigkeiten ein. "Weil ich mein Ziel nicht erreicht habe, die Haftstrafe zu verhindern", erklärte sie dazu nun im Grauen Haus. Seit wenigen Wochen befindet sich die Pensionistin, die vor Gericht von Verteidigerin Anna Mair vertreten wurde, wieder auf freiem Fuß - sie wurde am 17. Jänner nach Verbüßung der Halbstrafe vorzeitig bedingt entlassen.

Der Freispruch erfolgte zum einen deshalb, weil der Richter im Zweifel davon ausging, dass der "Bundesstaat Preußen" noch nicht die für eine Verurteilung erforderliche Mitgliederanzahl von 30 Personen hatte, als die 61-Jährige sich dieser Verbindung anschloss. Zum anderen war ihr aus Sicht des Gerichts nicht nachzuweisen, dass sie es darauf angelegt hatte, staatsfeindliche Handlungen zu fördern. Die Staatsanwältin war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Sie legte dagegen noch im Verhandlungssaal Rechtsmittel ein.

Zusammenfassung
  • Eine 61-jährige Frau wurde am Mittwoch am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der staatsfeindlichen Bewegung (§ 247a StGB) freigesprochen, nachdem sie sich dem 'Bundesstaat Preußen' angeschlossen hatte, um eine fünfjährige Haftstrafe zu vermeiden.
  • Die Angeklagte hatte 2021 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung eine fünfjährige Freiheitsstrafe erhalten, verschickte daraufhin Schreiben an Politiker und forderte 20 Millionen Euro in Edelmetallen als Aufwandersatz.
  • Der Freispruch erfolgte, weil die Gruppierung laut Gericht nicht die nötigen 30 Mitglieder hatte und der Frau nicht nachgewiesen werden konnte, staatsfeindliche Handlungen fördern zu wollen; die Staatsanwältin legte dagegen sofort Rechtsmittel ein.