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Flexible Maturavarianten

Sonderregelung für Maturanten nach Amoklauf in Graz

15. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Nach dem Amoklauf am BORG Dreierschützengasse mit zehn Todesopfern sollen Maturant:innen der Schule selbst über die Form ihrer Matura entscheiden dürfen.

Alle Maturant:innen am BORG Dreierschützengasse, die sich außer Stande sehen, die mündliche Matura in nächster Zeit zu absolvieren, haben mehrere Möglichkeiten, die Reifeprüfung zu erhalten. Das teilte das Bildungsministerium am Sonntag mit. 

Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird kommende Woche im Nationalrat beschlossen.

Jahresnote als Maturanote oder Prüfung

Wegen der außergewöhnlichen, äußerst traumatischen Situation können alle Maturant:innen auf eigenen Wunsch ein Maturazeugnis erhalten, in dem die Jahresnote des entsprechenden Gegenstandes zugleich die Maturanote ist. 

Schüler:innen, die sämtliche oder einzelne mündliche Prüfungen der Matura absolvieren bzw. nachholen wollen, können das regulär tun. In Absprache mit der Prüfungskommission sei das noch vor den Sommerferien oder auch im ersten Nebentermin im Herbst möglich, hieß es.

Die Entscheidung darüber, ob die mündliche Matura absolviert wird, müssen die Maturant:innen nicht sofort treffen. Sie können auch erst im Herbst entscheiden, welche Variante sie in Anspruch nehmen wollen. 

Die Regelung für die schriftlichen Klausuren gilt analog. Auch hier erhalten Maturant:innen die Möglichkeit, dass die Jahresnote in das Maturazeugnis übernommen wird.

Keinen Druck ausüben

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) wolle helfen, "wo es nur irgendwie möglich ist." Die Schüler:innen des BORG Dreierschützengasse haben Unbeschreibliches durchgemacht. 

Daher sollen sie nun frei wählen dürfen, ob und wenn ja wann sie die mündliche Prüfung ablegen wollen. Keinesfalls soll der Druck bestehen, "nach diesen traumatischen Erlebnissen noch eine Prüfung machen zu müssen", so Wiederkehr.

Video zu "Im Fokus": Amoklauf an Grazer Schule

Zusammenfassung
  • Nach dem Amoklauf am BORG Dreierschützengasse können alle Maturant:innen auf Wunsch ein Maturazeugnis erhalten, bei dem die Jahresnote als Maturanote zählt.
  • Die Entscheidung, ob und wann eine mündliche Matura abgelegt wird, kann bis zum Herbst getroffen werden; alternativ können die Prüfungen regulär vor den Sommerferien oder im Herbst nachgeholt werden.
  • Eine gesetzliche Regelung zur flexiblen Matura wird kommende Woche im Nationalrat beschlossen, um den Druck auf die betroffenen Schüler:innen zu nehmen.