Fall Leonie: Angeklagter gesteht nicht, aber fühlt sich "schuldig"

0

Am Mittwoch wird der Prozess im Fall Leonie fortgesetzt. Drei jungen Männern im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet. Statt seinem angekündigten Geständnis, widerspricht der Jüngste seinen Polizeiaussagen. Er fühle sich dennoch "schuldig".

"Ich fühle mich schuldig", sagt der jüngste der drei Angeklagten im Fall Leonie am zweiten Prozesstag. Dennoch stimme seiner Aussage nach die Anklage nicht. Sein angekündigtes Geständnis gibt der Afghane, in dessen Wohnung die Tat verübt wurde, nicht ab. 

Opferanwalt: Aussagen des Angeklagten haben Verteidiger ratlos gemacht

In Unterwäsche neben Leonie geschlafen

Er beteuert, dass er das erst 13-jährige Mädchen nicht vergewaltigt habe. "Wenn sie noch am Leben wäre, dann würde sie das heute so bestätigen", meint er vor Gericht. Er habe nur in Unterwäsche bekleidet neben ihr geschlafen. Auch Leonie soll seiner Aussage nach ein T-Shirt und eine Unterhose getragen haben. "Wir haben uns umarmt", so der Angeklagte. Leonie habe das so gewollt, "was hätte ich machen sollen?", erklärt er weiter. 

DNA-Spuren und das von den Angeklagten aufgenommene Video dürften laut Anklage diese Aussage jedoch widerlegen. "Sie hat sich gut mit mir verstanden", hielt dem der Angeklagte entgegen. Er hätte die ganze Nacht geschlafen: "Als ich in der Früh aufgestanden bin, war schon alles vorbei." Als er aufwachte, hätten sich die beiden anderen Männer gestritten. Er habe bemerkt, dass es dem Mädchen nicht gut gehe. Er habe angekündigt, die Rettung zu holen. Daraufhin hätte der 23-Jährige ihm gedroht und gemeint: "Misch dich nicht ein, das geht dich nichts an." Er habe Angst vor ihm gehabt. "Wenn ich die Rettung verständige, würde er mir Probleme machen", soll ihm der 23-Jährige zu verstehen gegeben haben.

Darauf hin sei das Mädchen nach draußen gebracht worden. Auch der 19-Jährige betonte - wie bereits der 23-Jährige am ersten Verhandlungstag -, Erste Hilfe geleistet zu haben. Allerdings habe er zur Arbeit müssen. Er habe daher die anderen gebeten, ihn anzurufen, "wenn was ist". Danach habe er aus der Zeitung erfahren, dass die 13-Jährige verstorben sei.

Widersprüchliche Aussagen

Generell tätigt der Angeklagte, der 2015 nach Österreich gekommen ist, widersprüchliche Aussagen. So gab er vor einer Rechtschutzrichterin etwa an, dass Leonie eine "Schlampe" gewesen sei, "die jeden Tag mit einem anderen Mann war [sic!]". Vor Gericht meinte er nun, dass er "damals unter Schock stand".

Zudem gab er bei seiner Befragung an, dass er gesehen habe, wie die beiden anderen Leonie vergewaltigt haben. Nun gibt er an, dass er zu diesem Zeitpunkt geschlafen habe. Auch von den Drogen soll er nichts gewusst haben. Zu Prozessbeginn sagte er allerdings noch, dass er gesehen habe, wie sein Landsmann die Ecstasy-Tabletten aufgelöst haben soll.

 PULS 24 Reporterin Marie Sievers fasst die Befragung des zweiten Angeklagten zusammen.

"Sie hat gesagt, dass sie mich liebt"

Auch der Drittangeklagte bekannte sich teilweise schuldig, wobei er dann nichts über sein Schuldeingeständnis sagte. Er habe das Mädchen über soziale Medien kennengelernt, 25 bis 26 Tage vor der Tat. Zwei Mal habe er sich mit der 13-Jährigen im Beisein einer Freundin getroffen, zwei Mal sei das Mädchen mit zu ihm nach Hause gekommen. "Beim nächsten Treffen ist das dann passiert", sagte der mittlerweile 20-Jährige.

"Sie hat gesagt, dass sie mich mag, dass sie mich liebt. Das kann man auf Snapchat nachkontrollieren", berichtete der Angeklagte. Dieser Dienst ist aber darauf angelegt, dass die Nachrichten bald gelöscht werden. "Sie wissen, dass man die Chats da nicht nachverfolgen kann, das ist ja der Sinn der Sache", meinte Richterin Marchart. Und viel wusste der Beschuldigte nicht über seine angebliche Freundin, nicht was ihre Lieblingsfarbe war oder was sie gerne aß. Er wusste nur, dass sie angeblich 17 Jahre alt war. "Wenn man jung und verliebt ist, will man da nicht alles wissen voneinander?", fragte die Vorsitzende.

Drittangeklagter hat "nichts mitbekommen"

Was in der Wohnung in der Donaustadt passierte, will der 20-Jährige nicht mitbekommen haben. Er habe einvernehmlichen Sex mit der 13-Jährigen gehabt. Dann sei ihm und dem Mädchen vom Erstangeklagten ein Energydrink gereicht worden. Zehn bis 15 Minuten später sei ihm schlecht geworden. Er habe noch zu der 13-Jährigen gesagt: "Komm, wir gehen." Die beiden anderen meinten da aber: "Sie kann jetzt nicht gehen."

Dann sei er ein paar Minuten später plötzlich eingeschlafen. Erst Stunden später hätte ihn der Zweitangeklagte geweckt und gemeint, die 13-Jährige habe zu viele Tabletten genommen. Er habe sofort gesagt, er rufe die Rettung, doch die anderen meinten: "Nein, es wird ihr bald besser gehen." Der Staatsanwalt hielt dem Beschuldigten vor, dass er in dem Zeitraum gar nicht geschlafen habe, weil er durchgehend auf seinem Handy auf sozialen Netzwerken unterwegs war. "Mein Handy ist einfach die ganze Zeit eingeschaltet, mehr kann ich dazu nicht sagen."

"Ich entschuldige mich dafür, dass das passiert ist, bei allen Beteiligten auch bei der Familie des Opfers. Ich weiß, wie schwer das ist. Ich habe selbst eine Familie", meinte er.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag auf den Donnerstag vertagt. Da wird die Befragung des Drittangeklagten fortgesetzt. Danach werden fünf Gutachter zu Wort kommen.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch wird der Prozess im Fall Leonie fortgesetzt.
  • Drei jungen Männern im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet.
  • Statt seinem angekündigten Geständnis, widerspricht der Jüngste seinen Polizeiaussagen. Er fühle sich dennoch "schuldig".

Mehr aus Chronik