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Fall Kellermayr: Razzia bei 59-jährigem Deutschen, StA Wels ermittelt wieder

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Die Staatsanwaltschaft Wels hat am Donnerstag im Fall Lisa-Maria Kellermayr die Ermittlungen gegen die Verfasser der Morddrohungen in sozialen Medien wieder aufgenommen. In München gab es eine Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen.

Die "inländische Gerichtsbarkeit" sei wieder gegeben, bestätigte der Leitende Staatsanwalt Christian Hubmer einen Bericht in den "OÖN" am Freitag. Man arbeite nun mit den neuen deutschen Anklagebehörden zusammen.

Nachdem sich Tatort und Verdächtige in Deutschland befinden, sei die territoriale Zuständigkeit ursprünglich nicht mehr gegeben gewesen. Daher wurden die Ermittlungen nach Berlin und München abgetreten. Mit dem Suizid der 36-jährigen Hausärztin in Oberösterreich haben sich die Zuständigkeiten geändert, weshalb seit Donnerstag die Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungen gegen namentlich bekannte Verdächtige wieder aufgenommen habe, so Hubmer. Man habe bereits aus Deutschland "den dortigen Verfahrensstand abgerufen".

Hausdurchsuchung bei 59-Jährigem

In München hat sich inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft des Falls angenommen, diese ist für die Bekämpfung von Extremismus zuständig. Am Freitag kam es zu einer Hausdurchsuchung bei einem 59-jährigen Verdächtigen in München, berichtet unter anderem der ZDF.

Die Hausdurchsuchung sei am frühen Freitagmorgen von der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck am Wohnort des Beschuldigten durchgeführt worden, so die für Extremismus zuständige Generalstaatsanwaltschaft München. Es wurden Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Der Beschuldigte aus dem Landkreis Starnberg habe sich kooperativ gezeigt. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich betonte, dass es sich bei dem Verdächtigen um jene Person handle, die sie im Mai ausgeforscht hatte und gegen die die Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungen zunächst wegen mangender inländischer Gerichtsbarkeit eingestellt und die Ergebnisse nach Deutschland gemeldet habe.

Gegenstand der Ermittlungen seien im Wesentlichen die Tatvorwürfe der Bedrohung und der Nachstellung, hieß es in einer Aussendung der Generalstaatsanwaltschaft München. Es gehe um Äußerungen des Beschuldigten im Internet und in sozialen Medien, in denen er an die Adresse Kellermayrs beispielsweise geschrieben haben soll "(...) wir beobachten Sie, und, wir werden solche Kreaturen vor die in Zukunft einzurichtenden Volkstribunale bringen!". Nähere Details zum Ermittlungsstand wollte die Behörde vorerst nicht preisgeben.

Zerbes kritisiert Behörden

Die Wiener Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes Kritik an den oberösterreichischen Strafverfolgungsbehörden: Aus ihrer Sicht war schon mit dem Suizid der Medizinerin am vergangenen Freitag evident, dass eine Zuständigkeit der österreichischen Justiz für Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung mit Selbstmordfolge im Sinne des § 107 Abs 3 StGB gegeben ist.

Im Gespräch mit der APA ging Zerbes am Freitag noch einen Schritt weiter. Unter Berufung auf Medienberichte, denen zufolge Kellermayr seit vergangenem Herbst von einem deutschen Verdächtigen im Weg der Telekommunikation massiv bedroht wurde, hätte das nach ihrem Dafürhalten bereits ausreichen müssen, um im Inland ein Verfahren wegen beharrlicher Verfolgung nach § 107a StGB einzuleiten: "Indem die Frau seine Textnachrichten, die geeignet waren, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, in Österreich erhalten hat, ist der dafür erforderliche Zwischenerfolg - Kontaktherstellung nach § 107a Abs 2 Z 2 StGB - eingetreten."

Ärztin in Lebensführung beeinträchtigt

Dass die Tathandlungen des Verdächtigen jedenfalls geeignet waren, die Ärztin in ihrer Lebensführung nachhaltig zu beeinträchtigen, "liegt auf der Hand", sagte Zerbes. Infolge der Heftigkeit der verbalen Angriffe wäre auch gar kein besonders langer Tatzeitraum erforderlich gewesen, um gegen den Mann strafrechtlich vorzugehen: "Je schwerwiegender der auf die Betroffene ausgeübte Druck ist, desto weniger häufig und über einen desto kürzeren Zeitraum muss der Täter die einzelnen Kontakte hergestellt haben."

Erst am Donnerstagabend wurde ein Mail von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) an die Polizei bekannt. Es müsse "selbstverständlich auch weiterhin alles darangesetzt werden, die Urheber der Drohbotschaften auszuforschen, um damit volle Aufklärung zu erreichen, schrieb Karner an die Polizisten. Karner hielt darin aber auch fest: Ein "Schlechtreden" der Polizei sei unzulässig. 

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ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Wels hat am Donnerstag im Fall Lisa-Maria Kellermayr die Ermittlungen gegen die Verfasser der Morddrohungen in sozialen Medien wieder aufgenommen.
  • Die "inländische Gerichtsbarkeit" sei wieder gegeben, bestätigte der Leitende Staatsanwalt Christian Hubmer einen Bericht in den "OÖN" am Freitag.
  • Auch die Generalstaatsanwaltschaft in München ermittelt. Am Freitag kam es zu einer Hausdurchsuchung bei einem 59-jährigen Verdächtigen in München, berichtet der ZDF.

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