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EU verwarnt Österreich wegen UVP-Richtlinie

07. Mai 2025 · Lesedauer 2 min

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch Österreich und Ungarn verwarnt, da beide Länder die EU-Regelung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens wurden sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahmen nach Wien und Budapest gesandt. Gemäß der geänderten Regelung müssen große Bau- oder Entwicklungsprojekte in der EU vor Projektbeginn auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden.

Das österreichische Recht gewährleiste laut EU-Kommission jedoch keine angemessene Prüfung. Dies betreffe insbesondere die Prüfung kumulativer Auswirkungen, die Kriterien für Art, Größe oder Standort eines Projekts sowie die Projektschwellenwerte. Laut Kommission könnten so Projekte genehmigt werden, ohne ihre Umweltauswirkungen ausreichend zu berücksichtigen. Dies könnte zu potenziellen Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit führen, warnt Brüssel. In Ungarn sehe das nationale Recht allgemeine Ausnahmen von der Durchführung von UVPs vor, anstatt diese auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Die Kommission hat Österreich im April 2024 sowie Ungarn im Juli 2019 Aufforderungsschreiben für eine vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie übermittelt. Beide Länder hätten die Mängel jedoch noch nicht vollständig beseitigt. Als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren hat die Brüsseler Behörde nun mit Gründen versehene Stellungnahmen an Ungarn und Österreich geschickt. Wien und Budapest haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Zusammenfassung
  • Die Europäische Kommission hat Österreich und Ungarn verwarnt, da beide Länder die UVP-Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Österreich erhielt im April 2024 und Ungarn im Juli 2019 Aufforderungsschreiben.
  • Österreichs Rechtssystem gewährleistet keine angemessene Prüfung kumulativer Umweltauswirkungen, was zu potenziellen Schäden für Umwelt und Gesundheit führen könnte.
  • Wien und Budapest haben nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren, andernfalls droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.