APA/APA/FOTOKERSCHI.AT/ANTONIO BAYER

Es bleibt bei 18 Jahre Haft wegen Mordversuchs in Linz

Heute, 10:02 · Lesedauer 2 min

Es bleibt bei 18 Jahren Haft wegen Mordversuchs für jenen Mann, der in der Nacht auf den 1. Mai 2024 in Linz einen ihm unbekannten Nachtschwärmer mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Donnerstag die Strafhöhe des Erstgerichts bestätigt. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits die Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen hat, ist das Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte sprach von Notwehr.

Erst im Jänner 2024 war der 22-Jährige aus der Haft entlassen worden. Am 1. Mai besuchte er ebenso wie das spätere Opfer ein Lokal im Bereich des Schillerparks in der Innenstadt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite kam es später zur Messerattacke. Auf einer Überwachungskamera war zu sehen, dass ein Bekannter des Opfers und der Angeklagte einander gegenüberstanden und das Opfer sich offenbar zwischen die beiden Streitenden stellen wollte. Daraufhin zückte der 22-Jährige ein Messer, rammte es dem Streitschlichter in den Bauch und ergriff die Flucht. Das Opfer überlebte durch eine Notoperation. Der Täter wurde wenig später geschnappt.

Im Geschworenenprozess im Landesgericht Linz hatte der Verteidiger gemeint, sein Mandant habe in Notwehr nur einen einzigen Stich in den Bauch gesetzt. Daher bekämpfte er das Urteil wegen Mordversuchs. Der Staatsanwaltschaft wiederum waren die 18 Jahre Haft zu wenig, weshalb auch sie beim OLG Berufung angemeldet hatte. Beide Berufungen wurden abgewiesen.

Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Linz hat die 18-jährige Haftstrafe für einen 22-jährigen Mann wegen Mordversuchs bestätigt, nachdem der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen hatte.
  • Der Vorfall ereignete sich am 1. Mai 2024, als der Angeklagte in Linz einen ihm unbekannten Mann mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzte. Eine Überwachungskamera zeichnete den Angriff auf.
  • Der Angeklagte behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben, doch sowohl seine Berufung als auch die der Staatsanwaltschaft wurden abgewiesen. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.