APA/ROBERT JAEGER

Ermittlungen zu Tötung und Suizid im Burgenland beendet

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Die Ermittlungen im Fall des 59-jährigen Mannes, der am Mittwochabend in Strebersdorf (Bezirk Oberpullendorf) seine 64-jährige Frau und seine 92-jährige Mutter erwürgt und anschließend Selbstmord begangen haben soll, sind abgeschlossen. "Der Hergang der Tat steht zweifelsfrei fest", sagte Polizeisprecher Heinz Heidenreich am Freitagvormittag gegenüber der APA.

Die Ermittlungen im Fall des 59-jährigen Mannes, der am Mittwochabend in Strebersdorf (Bezirk Oberpullendorf) seine 64-jährige Frau und seine 92-jährige Mutter erwürgt und anschließend Selbstmord begangen haben soll, sind abgeschlossen. "Der Hergang der Tat steht zweifelsfrei fest", sagte Polizeisprecher Heinz Heidenreich am Freitagvormittag gegenüber der APA.

Die Sachlage sei relativ klar gewesen, es handle sich um eine "Verzweiflungstat", so die Polizei. Das Tatmotiv sei Überlastung gewesen. Der 59-Jährige habe die beiden Frauen jahrelang gepflegt. Verschärft habe sich die Situation dadurch, dass die Pfleger aus Rumänien, die die Familie unterstützten, aufgrund der Coronakrise nicht mehr gekommen seien.

Der Mann dürfte seine Ehefrau und seine Mutter nacheinander in ihren Betten in getrennten Schlafräumen im Wohnhaus der Mutter mit bloßen Händen erwürgt haben. Danach setzte der 59-Jährige nach Polizeiangaben einen Notruf ab, gestand die Tat und kündigte seinen Suizid an. In einem längeren Gespräch habe der Notrufbeamte noch versucht, den Mann davon abzuhalten, berichtete die Polizei. Er habe sich allerdings nach dem Telefonat bei der Margarethenwarte in Lockenhaus das Leben genommen. Die beiden Opfer wurden leblos in ihren Betten aufgefunden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Ermittlungen im Fall des 59-jährigen Mannes, der am Mittwochabend in Strebersdorf seine 64-jährige Frau und seine 92-jährige Mutter erwürgt und anschließend Selbstmord begangen haben soll, sind abgeschlossen.
  • Der 59-Jährige habe die beiden Frauen jahrelang gepflegt.
  • Der Mann dürfte seine Ehefrau und seine Mutter nacheinander in ihren Betten in getrennten Schlafräumen im Wohnhaus der Mutter mit bloßen Händen erwürgt haben.

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