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Europapark
Babyleiche in Klagenfurter Park: Ermittler hoffen auf DNA-Spuren
Falls verwertbare Spuren gefunden werden, werde ein Abgleich stattfinden, erklärte Staatsanwalt Markus Kitz am Montag auf APA-Anfrage. Falls die Eltern schon einmal erkennungsdienstlich behandelt wurden, sollte es Treffer geben.
Ermittelt wird in dem Fall nicht wegen Mordes, sondern wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (Paragraf 79 StGB), die Untersuchungen richten sich nicht nur gegen die Mutter, sondern auch gegen Unbekannt.
Es wird davon ausgegangen, dass das Baby nicht in einem Krankenhaus oder mit Hilfe einer Hebamme entbunden wurde.
Hilfe in Krisensituationen
Sind Sie in einer Krisensituation? Hier finden Sie Hilfe:
- Telefonseelsorge: 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr, online unter www.telefonseelsorge.at
- Sozialpsychiatrischer Notdienst/PSD: 01/31330, täglich 0–24 Uhr, online unter www.psd-wien.at
- Rat auf Draht: 147. Beratung für Kinder und Jugendliche. Anonym, täglich 0–24 Uhr, online unter www.rataufdraht.at
- Kindernotruf: 0800 567 567, Beratung bei persönlichen Krisen. Anonym, täglich 0-24 Uhr www.bittelebe.at
- Suizidprävention auf www.gesundheit.gv.at/leben/suizidpraevention
Zusammenfassung
- Nach dem Fund einer männlichen Babyleiche am Samstag im Klagenfurter Europapark hoffen Ermittler auf verwertbare DNA-Spuren.
- Laut Staatsanwalt Markus Kitz wird bei einem Treffer im DNA-Abgleich geprüft, ob die Eltern bereits polizeilich erfasst wurden.
- Die Ermittlungen laufen wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt nach Paragraf 79 StGB und richten sich gegen Unbekannt sowie die Mutter.