Dieb soll Wiener Seniorin 65.000 Euro entwendet haben
Der Diebstahl hatte sich bereits im Herbst des vergangenen Jahres ereignet. Laut eigenen Angaben hatte der 41-Jährige die Frau in einem Park kennengelernt. Ihrer Familie erklärte die Pensionistin damals, der Mann sei von einer sozialen Einrichtung, wie Polizeisprecherin Anna Gutt der APA sagte. In den folgenden Wochen gewann der Täter das volle Vertrauen der Frau. So erledigte der Niederösterreicher Alltagsbesorgungen und begleitete sein Opfer auch zum Friedhof.
Die alleinstehende Frau überließ dem Verdächtigen auch ihre Bankomatkarte. Der hob daraufhin immer wieder größere Summen ab - insgesamt 65.000 Euro. Dafür nutzte er zwei mutmaßliche Komplizen, auf deren Konten das Geld überwiesen wurde. Die beiden bestreiten allerdings, vom wahren Ursprung des Geldes gewusst zu haben, erklärte Gutt.
Die Familie der Frau schöpfte nach und nach Verdacht. Ein Besuch bei der Bank offenbarte dann den Diebstahl. Da die Bestohlene den vollständigen Namen des mutmaßlichen Täters kannte, wurde er zu einer Einvernahme bei der Polizei vorgeladen. Vermutlich nichtsahnend kam er der Einladung nach und wurde gestellt. Der 41-Jährige wurde auf freiem Fuß wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angezeigt.
Ende Jänner bekam die Frau ihr Geld zurück: Die beiden anderen Österreicher im Alter von 34 und 45 Jahren überwiesen das Diebesgut zurück, behielten aber laut Gutt einen Teil ein, weil sie für die Nutzung ihrer Konten entschädigt werden wollten. Eine Klärung steht noch aus.
Zusammenfassung
- Ein 41-jähriger Mann soll einer 85-jährigen Frau aus der Wiener Innenstadt insgesamt 65.000 Euro gestohlen haben, nachdem er ihr Vertrauen gewonnen und ihre Bankomatkarte samt PIN erhalten hatte.
- Der Hauptverdächtige nutzte zwei mutmaßliche Komplizen im Alter von 34 und 45 Jahren, auf deren Konten das Geld überwiesen wurde, wobei beide bestreiten, vom Ursprung des Geldes gewusst zu haben.
- Fast der gesamte Betrag wurde Ende Jänner an die Seniorin zurücküberwiesen, allerdings behielten die Komplizen laut Polizei einen Teil als Entschädigung für die Nutzung ihrer Konten ein.
