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Demenzkranker Heimbewohner stirbt nach Sturz vom Vordach

Heute, 08:42 · Lesedauer 2 min

Ein demenzkranker Bewohner ist in einem Seniorenheim im Mühlviertel von einem Vordach drei Meter in die Tiefe gefallen und zwei Tage später im Spital gestorben. Der 89-Jährige hatte in der Nacht unbemerkt sein Bett verlassen und wohl Tür und Fenster verwechselt, berichtete die "Krone" (Sonntagsausgabe). Die Polizei bestätigte der APA den Vorfall vom 22. September. Es sei an die Staatsanwaltschaft berichtet worden. Diese müsse nun entscheiden, ob sie ein Verfahren einleitet.

Der Pensionist dürfte an Schlafstörungen gelitten haben und öfter im Gang umhergewandert sein. In dieser Nacht öffnete er allerdings statt der Tür zum Gang ein Fenster. Der 89-Jährige überwand einen Absturzschutz und ging dann draußen am Vordach noch etwa 25 Meter weit, bevor er drei Meter abstürzte und auf dem Asphalt aufschlug. Pflegepersonal wurde auf den Unfall aufmerksam und alarmierte die Rettung. Der Mann wurde ins Spital eingeliefert, starb aber zwei Tage später.

Eine Rufmatte vor dem Bett - diese meldet durch Sensoren dem Pflegepersonal, wenn jemand darauf steigt oder aus dem Bett fällt - hatte nicht angeschlagen. Möglicherweise sei der Mann darüber hinweggestiegen, hieß es in dem Artikel, denn es sei kein technischer Defekt festgestellt worden. Dass das Fenster nicht abgesperrt war, erklärte der Heimleiter gegenüber der "Krone" damit, dass dies nur bei Selbstgefährdung erlaubt sei. "Wir sind ein Wohnheim und dürfen die Freiheit der Bewohner nicht einschränken."

Zusammenfassung
  • Ein 89-jähriger demenzkranker Bewohner eines Seniorenheims im Mühlviertel stürzte in der Nacht zum 22. September von einem drei Meter hohen Vordach und starb zwei Tage später im Krankenhaus.
  • Der Mann hatte offenbar Tür und Fenster verwechselt, einen Absturzschutz überwunden und war rund 25 Meter auf dem Vordach gegangen, bevor er auf den Asphalt stürzte.
  • Eine Rufmatte vor dem Bett schlug nicht an, ein technischer Defekt wurde nicht festgestellt, und das Fenster war laut Heimleitung nicht abgesperrt, da dies nur bei Selbstgefährdung erlaubt sei.