APA/HERBERT P. OCZERET

Covid-Fall in Erstaufnahmezentrum Traiskrichen

0

Bei einem Asylwerber im Erstaufnahmezentrum (EAST Ost) in Traiskirchen ist am Mittwoch ein positives Testergebnis auf Covid-19 festgestellt worden. Nun wird ein Screening aller in der Betreuungsstelle aufhältigen Personen durchgeführt. Die niederösterreichische Landesregierung teilte weiters mit, dass eine neuerliche Verordnung eines Betretungsverbotes - gültig bis 3. Juni - erlassen wurde.

Bei einem Asylwerber im Erstaufnahmezentrum (EAST Ost) in Traiskirchen ist am Mittwoch ein positives Testergebnis auf Covid-19 festgestellt worden. Nun wird ein Screening aller in der Betreuungsstelle aufhältigen Personen durchgeführt. Die niederösterreichische Landesregierung teilte weiters mit, dass eine neuerliche Verordnung eines Betretungsverbotes - gültig bis 3. Juni - erlassen wurde.

Der Asylwerber zeigte seit dem 15. Mai typische Krankheitssymptome. Wann, wo und durch wen er infiziert wurde, ermittelt die Gesundheitsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Baden zurzeit mittels eines Contact Tracings. Der Betroffene wurde bescheidmäßig abgesondert.

Bereits Ende März gab es nach dem Bekanntwerden von Covid-19-Erkrankungen im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen ein Betretungsverbot. Die Maßnahme wurde bis Ende April verlängert. Danach durften sich die Bewohner wieder außerhalb des Arials bewegen. Damals waren neun Infektionen aufgetreten.

Das Betretungsverbot wurde diesmal damit begründet, dass das Resultat der flächendeckenden Testung nicht durch eine Durchmischung mit neu hinzukommenden Personen gefährdet werden solle. Das Screening in der Betreuungsstelle des Bundes erfolge unterstützend durch das Land Niederösterreich, hieß es.

ribbon Zusammenfassung
  • Bei einem Asylwerber im Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen ist am Mittwoch ein positives Testergebnis auf Covid-19 festgestellt worden.
  • Nun wird ein Screening aller in der Betreuungsstelle aufhältigen Personen durchgeführt.
  • Die niederösterreichische Landesregierung teilte weiters mit, dass eine neuerliche Verordnung eines Betretungsverbotes - gültig bis 3. Juni - erlassen wurde.

Mehr aus Chronik