Corona-Maßnahmen-Gegner in Wien vor Gericht

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Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB) hat sich ein mutmaßlicher Gegner der Corona-Maßnahmen am Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Der 38-Jährige war am 20. November 2021 nach Wien gefahren, weil an dem Tag eine große Demo gegen das Maßnahmenbündel zur Eindämmung des Coronavirus stattfand. Er landete aus Eigenverschulden auf der Unfallambulanz des AKH, wo er Menschen in Gefahr gebracht haben soll.

"I hob' mir die Demo an'gschaut", berichtete der Angeklagte Richterin Olivia-Nina Frigo, die sich mit dem Dialekt des Steirers schwer tat und ihn daher mehrfach ersuchte, laut und deutlich zu sprechen. Er sei "a Stückl mit'glauf'n" und habe sich in weiterer Folge am Heldenplatz eine acht Zentimeter lange, stark blutende Wunde am Kopf zugezogen, "weil i gegen a Latern' g'lauf'n bin", erzählte der 38-Jährige. Die Richterin war verblüfft: "Entschuldigung, wie kann man einfach gegen eine Laterne laufen?" "Keine Ahnung", erwiderte der Angeklagte, "i hob mi umdraht."

Jedenfalls wurde der verletzte Steirer von der Wiener Berufsrettung ins Spital gebracht, wo sich bei der Aufnahme mittels eines Antigen-Schnelltests herausstellte, dass er coronapositiv war. Wie ein Krankenpfleger als Zeuge unter Wahrheitspflicht darlegte, soll der 38-Jährige darauf rabiat geworden sein. Einerseits habe der Mann das Testergebnis angezweifelt, andererseits "I brauch kan Test, i bin selbstständig!" gerufen. "Die Rettung hat uns bei der Übergabe schon gewarnt, dass er sich ständig die Maske runter reißt und herumspuckt. Wir sollen vorsichtig sein", schilderte der Pfleger der Richterin. Der Mann sei "aggressiv und unkooperativ" gewesen, habe sich nicht testen lassen wollen. Angesichts des Ergebnisses habe er sich dann in dem Raum, in dem insgesamt 15 Leute saßen, wild gebärdet und Fuseln seiner FFP-2-Maske ("Eine komplett dreckige, zerfetzte, abgenudelte Maske") ausgespuckt: "30 Zentimeter hinter ihm sind ein Vater, eine Mutter und ihr Kind gesessen, drei bis vier Jahre alt."

Der Angeklagte stellte das entschieden in Abrede: "I hob niemanden ang'spuckt!" Der Krankenpfleger sei ihm gegenüber von Anfang an "feindselig" gewesen. Er sei nach Vorliegen des Testergebnisses von diesem auf einer Liege in einen Raum geschoben worden und "bis um Zehne auf'd Nacht im Dunklen g'leg'n".

Zur ergänzenden Beweisaufnahme wurde die Verhandlung auf 17. Februar vertagt. Beim nächsten Mal werden weitere Bedienstete des AKH als Zeugen vernommen.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten hat sich ein mutmaßlicher Gegner der Corona-Maßnahmen am Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht verantworten müssen.
  • Einerseits habe der Mann das Testergebnis angezweifelt, andererseits "I brauch kan Test, i bin selbstständig!" gerufen.
  • Der Angeklagte stellte das entschieden in Abrede: "I hob niemanden ang'spuckt!"