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Corona-Ausreisebeschränkung für zwei Salzburger Gemeinden

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Personen ab 16 Jahren, die das Gemeindegebiet verlassen wollen, müssen einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Für die beiden Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein im Salzburger Pongau gilt seit Mitternacht für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung. Personen ab 16 Jahren, die das Gemeindegebiet verlassen wollen, müssen einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Ausfahrtsbeschränkung wegen gestiegener Neuinfektionen gilt vorerst bis Donnerstag, 18. März, 24.00 Uhr. Von den Ausfahrtstests ausgenommen sind Durchreisende.

Die beiden Orte wiesen am Dienstag eine Sieben-Tages-Inzidenz von 1.042 beziehungsweise 1.168 aus. In Bad Hofgastein gab es in den vergangenen sieben Tagen 71 und in Radstadt 57 Neuinfektionen. "Wir müssen jetzt reagieren, denn die Corona-Neuinfektionen in den beiden Gemeinden gehen durch die Decke", begründete Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) die verschärften Maßnahmen. Die Kontrollen gelten auch für Bus und Bahn. Das Land forderte zur Unterstützung bei den Kontrollen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an.

ribbon Zusammenfassung
  • Für die beiden Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein im Salzburger Pongau gilt seit Mitternacht für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung.
  • Die Ausfahrtsbeschränkung wegen gestiegener Neuinfektionen gilt vorerst bis Donnerstag, 18. März, 24.00 Uhr.
  • In Bad Hofgastein gab es in den vergangenen sieben Tagen 71 und in Radstadt 57 Neuinfektionen.
  • Das Land forderte zur Unterstützung bei den Kontrollen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an.

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