APA/APA (dpa/Symbolbild)/Hauke-Christian Dittrich

Corona-Ampelschaltung startet in Österreich

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Die erste Schaltung der Corona-Ampel erfolgt am Freitag. Auf einer Webseite wird über die Lage bis hinab auf Bezirksebene informiert. Unbekannt waren zunächst die Konsequenzen, die sich aus den vier Farben von Grün (niedriges Risiko) bis Rot (sehr hohes Risiko) ableiten. Durchgesickert war am Donnerstagabend, dass der Bezirk Kufstein sowie die Städte Wien, Linz und Graz gelb geschaltet werden.

Die erste Schaltung der Corona-Ampel erfolgt am Freitag. Auf einer Webseite wird über die Lage bis hinab auf Bezirksebene informiert. Unbekannt waren zunächst die Konsequenzen, die sich aus den vier Farben von Grün (niedriges Risiko) bis Rot (sehr hohes Risiko) ableiten. Durchgesickert war am Donnerstagabend, dass der Bezirk Kufstein sowie die Städte Wien, Linz und Graz gelb geschaltet werden.

Die umfassende rechtliche Verankerung der Ampel kann erst Ende September erfolgen. Dazu ist die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes im Rahmen der nächsten Nationalratssitzung vom Parlament am 23. September notwendig.

Die Vorgangsweise bis zur mindestens wöchentlich geplanten Schaltung ist indes bekannt und beginnt mit der Zusammenkunft der Corona-Kommission am Donnerstag, die dann die epidemiologische Lage in den einzelnen Regionen oder Bezirken analysiert und infolge eine Empfehlung für den Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) abgeben wird. Welche Farbe letztendlich vergeben wird, liegt also in der Hand der Politik. Anschober versprach mit der Ampel auch "einen Schub an Transparenz" - sie soll eines der Werkzeuge sein, mit der eine zweite Coronawelle in Österreich verhindert werden soll.

ribbon Zusammenfassung
  • Die erste Schaltung der Corona-Ampel erfolgt am Freitag.
  • Unbekannt waren zunächst die Konsequenzen, die sich aus den vier Farben von Grün bis Rot ableiten.
  • Die umfassende rechtliche Verankerung der Ampel kann erst Ende September erfolgen.
  • Dazu ist die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes im Rahmen der nächsten Nationalratssitzung vom Parlament am 23. September notwendig.

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