Süßes oder Saures?

Chef erschrecken? Was an Halloween im Büro erlaubt ist

Heute, 10:26 · Lesedauer 3 min

Am Freitag wird Halloween gefeiert - auch am Arbeitsplatz. Was dabei noch unter "süßes" fällt und bei welchen Dingen schon saure Konsequenzen auf einen zukommen, erklärt PULS 24.

Auch in Österreich wird Halloween immer ausgiebiger gefeiert. Wie viel Spuk ist aber am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt?

Verkleiden - ja oder nein?

Darf man eigentlich verkleidet in die Arbeit kommen? Es gebe weder das grundsätzliche Verbot, dass man sich nicht verkleiden darf, noch das Gebot - außer in gewissen Branchen - dass man sich verkleiden muss, betont Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter im Interview. 

Grundsätzlich zählt die Kleidungsauswahl zur Privatsphäre von Arbeitnehmer:innen, daher besteht hier grundsätzlich Entscheidungsfreiheit. Einschränkungen kann es jedoch geben – etwa wenn ein branchenübliches Erscheinungsbild gilt, wie in Banken oder Kanzleien.

Auch Arbeitnehmer:innenschutz, Hygienevorschriften und Sicherheitsregeln müssen eingehalten werden. "Wer Sicherheitsschuhe tragen muss, darf nicht barfuß oder in High Heels arbeiten. Und am Bankschalter wird ein Zombiekostüm wohl nicht erlaubt sein", so Weilharter.

Hier wäre es am besten, "wenn man sich einfach abspricht am Arbeitsplatz". Wenn man mit dem Teamleiter oder der Vorgesetzten seine Kostümpläne bespricht und abklärt, ob das so passt, dann kann "nicht mehr sehr viel schief gehen". 

Muss ich mich verkleiden?

Man darf vom Arbeitgeber auch nicht gezwungen werden, sich zu verkleiden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Beschäftigte in Kostümverleihen oder bei Halloweenpartys. Hier gilt: Die Verkleidung darf nie entwürdigend oder lächerlich sein und muss vom Arbeitgeber bereitgestellt bzw. bezahlt werden.

Außerdem kann niemandem zugemutet werden, bereits geschminkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Arbeit zu fahren. Die Umkleide- und Schminkzeit im Betrieb muss daher als Arbeitszeit zählen.

Alkohol?

Es gebe auch kein "absolutes Alkoholverbot am Arbeitsplatz" - außer in spezifischen Jobs, wo zum Beispiel ein Fahrzeug gelenkt werden muss. In puncto Alkohol rät die Arbeitsrechtsexpertin darauf zu achten, was denn betriebsüblich ist. Wie immer, ist es auch hier am besten, die Frage mit dem Vorgesetzten abzuklären.

Verhängt der Arbeitgeber jedoch ein absolutes Alkoholverbot, muss man sich daran halten. Der Konsum kann auch "durch die Betriebsvereinbarung geregelt werden", so die Arbeitsrechtsexpertin.

Außerdem: Findet eine Halloweenfeier während der Arbeitszeit statt, dann muss diese Zeit auch entlohnt werden. Findet die Feier außerhalb der Arbeitszeit statt, ist der Besuch freiwillig und unbezahlt.

Streiche?

Nichtsdestotrotz ist Halloween ein ganz normaler Arbeitstag "Es gelten keine besonderen Regeln an diesem Tag. Es sind die üblichen arbeitsrechtlichen Regeln zu beachten", betont Weilharter. 

Was selbstverständlich auch gilt, ist das Gesetz. "Vermeintlich harmlose Streiche bewegen sich oft außerhalb des Gesetzes", betont die Polizei. Dazu zählen unter anderen Sachbeschädigungen wie das Beschmieren von Wänden und Autos oder das Zerstören von Mistkübeln und Briefkästen. "Das sind alles ernsthafte Straftaten und die werden auch konsequent verfolgt", warnt die Polizei. 

Gruselstunde: Warum wird Halloween gefeiert?

Zusammenfassung
  • Am Freitag wird Halloween gefeiert - auch am Arbeitsplatz.
  • Was dabei noch unter "süßes" fällt und bei welchen Dingen schon saure Konsequenzen auf einen zukommen, erklärt PULS 24.