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Sachbeschädigungen

Streiche an Halloween: Polizei warnt vor Konsequenzen

Heute, 07:00 · Lesedauer 2 min

Mit dem bevorstehenden Freitag und damit Halloween "vor der Tür" appelliert die Landespolizeidirektion Niederösterreich einmal mehr, dass Streiche, die in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen münden, keine Kavaliersdelikte sind.

Die Konsequenzen können von empfindlichen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des verursachten Schadens.

Zivilrechtliche Ansprüche können geltend gemacht werden

Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, haben Geschädigte die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, wie etwa die Reinigung beschmierter Fassaden oder die Reparatur zerstörter Gegenstände.

Zudem wird in bestimmten Fällen der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger informiert, der bei Bedarf Maßnahmen setzt.

Empfehlungen der Polizei

Um Halloween sicher und im Rahmen des Gesetzes zu feiern, hat die Polizei mehrere Empfehlungen parat. Eltern sollten mit ihren Kindern im Vorfeld über rechtliche und finanzielle Konsequenzen von Vandalismus sprechen und nach Möglichkeit vermeiden, dass der Nachwuchs in der Halloween-Nacht mit Eiern, Sprühdosen oder ähnlichen Gegenständen unterwegs ist.

Hauseigentümern wird empfohlen, wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien zu sichern bzw. wegzuräumen. Falls eine Straftat erfolgt, lautet der Rat, ruhig zu bleiben und die Polizei unter der Notrufnummer 133 zu verständigen.

Video: Warum wird Halloween gefeiert?

Zusammenfassung
  • Die Landespolizeidirektion Niederösterreich warnt vor Halloween, dass Streiche wie Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen keine Kavaliersdelikte sind und je nach Schaden von empfindlichen Geld- bis zu Freiheitsstrafen führen können.
  • Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden, können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche wie Reinigung oder Reparatur geltend machen, und in bestimmten Fällen wird die Kinder- und Jugendhilfe informiert.