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Bundesverwaltungsgericht genehmigt Projekt Verbindungsbahn

22. Jan. 2026 · Lesedauer 3 min

Der Ausbau der sogenannten Wiener Verbindungsbahn ist zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, wie am Donnerstag via Aussendung verkündet wurde. Die Attraktivierung der Verbindung darf unter Auflagen errichtet werden. Gegen das ÖBB-Projekt hatten unter anderem Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen Beschwerde erhoben.

Das BVwG hat in einem Prüfungsverfahren festgestellt, dass bereits während des Verfahrens Änderungen am Projekt vorgenommen und zusätzliche Maßnahmen vorgesehen worden seien, strich man hervor. Dazu gab es weitere Auflagen in verschiedenen Bereichen. "Diese betrafen sowohl verkehrsspezifische Themen als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und den Menschen", hieß es. Hier wurden auch Gutachten eingeholt.

"Die Projektwerberin hat daraufhin Änderungen am Projekt vorgenommen", wurde betont. Nun sei in einem schriftlichen Erkenntnis entschieden worden, dass die vorgenommenen Anpassungen und die zusätzlichen Auflagen ausreichen, um die Umweltauswirkungen "zu vermeiden, zu vermindern oder auch auszugleichen". Letztendlich seien die von Stadt und Bund erteilten behördlichen Genehmigungen bestätigt und die Beschwerden abgewiesen worden, hielt das Gericht fest.

Allerdings wurde auch betont, dass die Entscheidung bekämpft werden kann: "Nach Ansicht des BVwG hing die getroffene Entscheidung von einer Reihe von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung ab." Deswegen sei eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig, hieß es.

ÖBB: Baustart voraussichtlich noch heuer

Der Ausbau der sogenannten Verbindungsbahn in Wien, also der Strecke zwischen Hütteldorf und Meidling, ist seit längerem Zankapfel. Zuletzt hatten die ÖBB mitgeteilt, dass der Baubeginn angesichts der Verfahren verschoben wird - und dies möglicherweise für eine längere Zeit. Die Modernisierung sollte einen 15-Minuten-Takt für die Schnellbahn ermöglichen. Die ÖBB teilten am späten Nachmittag mit, dass nach einer "ersten Grobprüfung des Erkenntnisses der Baustart voraussichtlich noch heuer erfolgen" könne. "Erste vorbereitende Maßnahmen für die Baufeldfreimachung starten schon im Februar", betonten die Bundesbahnen.

Die ÖBB kündigten für den Start der Hauptarbeiten auch "eine mehrtägige öffentliche Informationsveranstaltung" an, "um Anrainerinnen, Anrainern und Interessierten einen detaillierten Einblick in die Projektziele und -vorteile, den Umsetzungszeitplan, die geplanten Maßnahmen und weitere Informationen rund um das Projekt zu bieten". Außerdem soll es in der Speisinger Straße eine Infobox geben.

Sima: "überfällig"

Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) begrüßte das Erkenntnis des BVwG als "überfällig". Die Kommunalpolitikerin in einer Aussendung: "Wir kämpfen seit vielen Jahren für die Verbindungsbahn zur Stärkung der direkten Verbindung aus den West-Bezirken zum Hauptbahnhof und darüber hinaus. Darüber hinaus ist die Verbindungsbahn auch wichtiger Bestandteil eines 2-Linien-S-Bahn-Rings für Wien. Es ist absolut inakzeptabel, dass mit jahrelangen Gerichtsverfahren so wichtige Öffi-Projekte verschleppt werden. Nach dieser dreijährigen Wartezeit auf eine Entscheidung des Gerichts können die ÖBB endlich mit dem für Wien so bedeutendem Projekt der Verbindungsbahn loslegen."

In der Auseinandersetzung geht es unter anderem um die Strecke nach der Querung des Wientals und der Westeinfahrt, die in Hochlage geführt werden soll. Laut ÖBB ist der Teil 800 Meter lang. Die Projektgegner wollten mit ihrem Widerstand im Verfahren zur Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) unter anderem erreichen, dass die Trasse tiefer gelegt wird.

Zusammenfassung
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau der Wiener Verbindungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling unter Auflagen genehmigt und sämtliche Beschwerden von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen abgewiesen.
  • Die ÖBB rechnen nach erster Prüfung des Erkenntnisses mit einem Baustart noch im laufenden Jahr, wobei erste vorbereitende Maßnahmen bereits im Februar beginnen sollen.
  • Ein 800 Meter langer Abschnitt der Strecke wird in Hochlage geführt, was im Umweltverträglichkeitsverfahren umstritten war, und die Modernisierung soll einen 15-Minuten-Takt für die Schnellbahn ermöglichen.