Bundesverwaltungsgericht bei Windl-Aufenthaltsverbot am Zug
Der Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Windl wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie der schweren Sachbeschädigung sei "völlig offen", führt Niederhammer in der an die Leobener Außenstelle des BFA verschickten Beschwerde aus, die der APA vorliegt, aus. Es gehe nicht hervor, inwieweit Windls Verwaltungsübertretungen eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darstellten. Weiters geht der Anwalt auch auf die persönliche und finanzielle Situation der Studentin ein. Das BFA hatte unter anderem bestritten, dass sich Windl zum Zweck ihres Psychologiestudiums in Klagenfurt in Österreich aufhalte.
Es entstehe der Eindruck, dass das BFA "allein aus dem Engagement der BF (Anm.: Beschwerdeführerin.) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" erkenne. Als Beispiel dafür werden unter anderem "unsachliche Ausführungen" aus dem Bescheid genannt. Die Behörde hatte darin unter anderem festgestellt, dass sich die 28-Jährige "im Bereich des Klimaaktionismus" betätige und ihr eine "links-extremistisch motivierte Gesinnung" sowie eine "massiv querulatorische Neigung" attestiert. Dererlei Ausführungen ließen "Zweifel an der Unbefangenheit des Organwalters aufkommen", heißt es. "Mir ist kein vergleichbarer Fall in Österreich bekannt", sagte Niederhammer dazu am Donnerstag auf APA-Anfrage.
In der Beschwerde wird nun eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, eine Behebung des Bescheids sowie andernfalls eine Herabsetzung der Dauer des Aufenthaltsverbots beantragt. Ein Sprecher des BVwG erklärte gegenüber der APA, dass der Schriftsatz noch nicht eingelangt sei. Wie eine Rechtssache letztlich erledigt werde, obliege immer dem zuständigen Richter, hieß es. Gerade fremdenrechtliche Verfahren führten letztlich aber häufig zu Verhandlungen, betonte der Sprecher im Allgemeinen.
Ob und wann das tatsächlich der Fall ist, steht noch nicht fest. Verfahrensdauern von mehr als einem Jahr sind laut Experten bei fremdenrechtlichen Verfahren jedoch keine Seltenheit.
Gefahr bereits ab erster Klebeaktion
Windl zog im Herbst 2017 für ihr Psychologiestudium von Bayern nach Klagenfurt, beteiligte sich in den vergangenen Jahren an Blockadeprotesten der mittlerweile aufgelösten "Letzten Generation" in Österreich und wurde dort zu einem der bekanntesten Gesichter der Klimaschutzbewegung. Das BFA prüfte seit März 2023 eine "aufenthaltsbeendende Maßnahme" gegen sie.
Anfang April wurde nun der Bescheid des Behörde publik. Darin sieht das BFA bereits ab Windls erster Protestaktion am 7. November 2022 eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit gegeben. Parallel dazu laufen noch immer strafrechtliche Ermittlungen gegen die 28-Jährige sowie weitere ehemalige Mitglieder der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie der schweren Sachbeschädigung.
Zusammenfassung
- Gegen das zweijährige Aufenthaltsverbot für die 28-jährige deutsche Klimaaktivistin Anja Windl hat ihr Anwalt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
- Verfahrensdauern von mehr als einem Jahr sind bei fremdenrechtlichen Verfahren wie diesem keine Seltenheit, und das Bundesverwaltungsgericht könnte nun öffentlich über den Fall entscheiden.