Bräutigam abgeschoben: Anwalt widerspricht Asylamt

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Der 26-jährige Hamza wurde während seiner Trauung in Schubhaft genommen und am Dienstag in die Türkei abgeschoben. Das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen (BFA) sagt, man wollte ihn davor schon 13 mal festnehmen. Anwalt Gregor Klammer widerspricht.

Der 26-jährige Bräutigam Hamza, der am Samstag während seiner standesamtlichen Trauung in Vösendorf festgenommen wurde, wurde Dienstagabend in die Türkei abgeschoben

Während der Trauung, als das Lied "Perfect" von Ed Sheeran lief, sei die Standesbeamtin lächelnd aufgestanden, dann seien 10, 12 Mann einmarschiert und hätten die Trauung gestoppt, schilderte die Braut Gundula Marie Beduhn im PULS 24 "Heiß Umfehdet"-Interview

Die Festnahme während der Hochzeit stieß auf heftige Kritik. Die Polizei "hatte nicht das Recht, die Eheschließung zu verhindern, indem sie dann de facto einfach die Zeremonie stören und stürmen", sagte der Anwalt von Hamza Gregor Klammer, obwohl "außer Streit" stehe, dass Hamza keinen gültigen Aufenthaltsbescheid in Österreich hatte. Der Jurist geht davon aus, dass die Festnahme während der Zeremonie "rechtswidrig ist". Auch wenn es dagegen kein eindeutiges Gesetz gebe, würde sich seine Rechtsansicht auf das Urteil eines Höchstgerichts stützen.

"Polizei hatte nicht das Recht, die Eheschließung zu verhindern"

Auch laut dem Asyl-Experten Lukas Gahleitner-Gertz gebe es "schon sehr starke Zweifel, wenn man nicht sogar davon ausgehen muss, dass es ein unrechtmäßiges Vorgehen war". Es gebe dazu eine "relativ eindeutige Rechtssprechung" des Verwaltungsgerichtshofs. "Mit der Eheschließung gibt es keine Notwendigkeit mehr für eine Festnahme", meinte der Asyl-Experte im PULS 24 Interview. "Hier versuchte das BFA wohl, Fakten zu schaffen".

Festnahme während Trauung war "unverhältnismäßig"

Doch das BFA rechtfertigte sich für sein Vorgehen und veröffentlichte am Dienstagabend noch eine Stellungnahme: Das Asylverfahren sei rechtskräftig negativ abgeschlossen. Man erließ im März 2023 "einen vollinhaltlich negativen Bescheid". Eine dagegen eingebrachte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Juli des Vorjahres abgewiesen. Gegen das Erkenntnis des BVwG erhob der Mann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), der die Behandlung ablehnte und an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abtrat. Vom VwGH wurde die außerordentliche Revision im Dezember 2023 zurückgewiesen.

"Einzige Möglichkeit"

Eine Frist zur freiwilligen Ausreise, der grundsätzlich Vorzug gegeben werde, habe der 26-Jährige ungenutzt verstreichen lassen, so das BFA. Außerdem habe der 26-Jährige "13 Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt" und sei seiner Ausreisepflicht nicht nachgekommen. An seiner behördlichen Meldeadresse konnte er laut BFA nie angetroffen werden. "Dem BFA war der Eheschließungstermin des Genannten bekannt und daher wurde als einzige Möglichkeit die Vollziehung der Festnahme im Rahmen der Eheschließung im Jänner 2024 gewählt".

Dieser Darstellung widerspricht nun wiederum der Anwalt Hamzas. Es stimme nicht, dass man 13-mal versucht habe, seinen Mandanten festzunehmen, es stimme auch nicht, dass die Eheschließung am Aufenthaltsstatus nichts geändert hätte, so Klammer in einer Stellungnahme gegenüber PULS 24. 

Anwalt: Ausführungen des BFA "unwahr"

"Mitte November 2023 konnte die Polizei Hamza nicht antreffen, sein Onkel erhielt die Mitteilung, dass er sich melden sollte. Hamza ging zur Polizeistation und holte sich ein Schriftstück zur Rückkehrberatung ab", schildert der Anwalt. Ein Mitarbeiter seiner Kanzler habe dann mit dem BFA telefoniert und das BFA habe zugesagt, das Ergebnis der Revision abzuwarten. 

Die Revision sei am 3. Jänner negativ erledigt worden, zehn Tage vor der Eheschließung. Der Hochzeitstermin sei da schon festgestanden. Seitens des BFA habe es dann keinen Kontakt mehr gegeben. 

"Unwahr" seien laut dem Anwalt auch die rechtlichen Ausführungen des Asylamtes: Es gebe einen EuGH-Fall aus dem Jahr 2007, der besage, "dass auch ein abgelehnter Asylwerber bei Heirat mit einer EWR- Bürgerin ein sofortiges Aufenthaltsrecht hat". 

"Nein, ganz klar nein", widersprach auch Hamzas fast-Ehefrau Beduhn am Dienstag dem BFA: Hamzas Arbeitsplatz sei bekannt, ihre Meldeadresse sei bekannt. "13 Mal ist sowas von gelogen". 

Nun ist Hamza jedenfalls in der Türkei, wo er eigentlich dem Militärdienst entgehen wollte.

ribbon Zusammenfassung
  • Der 26-jährige Hamza wurde während seiner Trauung in Schubhaft genommen und am Dienstag in die Türkei abgeschoben.
  • Das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen (BFA) sagt, man wollte ihn davor schon 13 mal festnehmen.
  • Anwalt Gregor Klammer widerspricht.