Boris Becker wurde nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletztAPA/APA/AFP/ADRIAN DENNIS

Boris Becker blitzt gegen Oliver Pocher vor Gericht ab

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Er hat es versucht, es hat nicht funktioniert: Ex-Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert.

Becker wollte sich einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020 nicht gefallen lassen. Er verlangte, dass der Beitrag nie wieder gesendet und im Internet gelöscht wird. 

Das Landesgericht in Offenburg widersprach Becker am Dienstag. Er werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Veröffentlichung sei möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handle, so das Gericht.

Es nannte auch explizit die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Er hat es versucht, es hat nicht funktioniert: Ex-Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert.
  • Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020.
  • Das Landesgericht in Offenburg widersprach Becker am Dienstag. Er werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.