APA/HELMUT FOHRINGER

Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur mit negativem Test

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Die Regierung lässt Besuche in Alten- und Pflegeheimen wieder zu - unter strengen Auflagen. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.

Die Bundesregierung verkündete am Mittwoch Öffnungsschritte nach dem zweiten Lockdown. Dieser sieht auch Lockerungen für Alten-, Pflege- und Behindertenheime vor. Es gelten aber weiterhin strenge Auflagen.

Besuche nur mit negativem Test

Die Mitarbeiter in Alten-, Pflege- und Behindertenheime müssen wöchentlich getestet werden. Wenn keine Tests verfügbar sind, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Auch Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.

Außerdem darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden, zum Bespiel den Eltern. Ausgenommen von der einen Person-pro-Woche-Regelung ist beispielsweise Palliativ- oder Hospizbegleitung.

Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Kranken- und Kuranstalten

Für Kranken- und Kuranstalten gelten die gleichen Regelungen wie für Alten- und Pflegeheime.

Mitarbeiter müssen ebenfalls wöchentlich getestet werden. Ebenso darf nur ein Besucher pro Patient, pro Woche kommen, sofern der Aufenthalt länger als eine Woche dauert. Für Minderjährige und unterstützungsbedürftige Patienten gilt die Ausnahme von zwei Besuchern pro Woche.

Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen vor, bei und nach der Entbindung oder bei Palliativ- und Hospizbegleitung.

Auch die Betreiber von Kranken- und Kuranstalten müssen ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos erstellen.

Alle Maßnahmen im Detail finden Sie hier:

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung lässt Besuche in Alten- und Pflegeheimen wieder zu - unter strengen Auflagen.
  • Die Mitarbeiter in Alten-, Pflege- und Behindertenheime müssen wöchentlich getestet werden.
  • Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.
  • Auch Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.
  • Außerdem darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden, zum Bespiel den Eltern.