Lockdown-Ende: Die neuen Regeln ab Montag

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Der Lockdown wird gelockert. Handel und Pflichtschulen öffnen kommende Woche. Weihnachten darf mit bis zu 10 Personen gefeiert werden.

Am 7. Dezember treten die neuen Regeln zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie in Kraft. Die Maßnahmen gelten (vorerst) bis 6. Jänner.

Handel und Schulen dürfen am kommenden Montag, dem 7. Dezember, unter strengen Auflagen wieder öffnen. Skiurlaube in der Weihnachtszeit müssen ausfallen. Die Skigebiete dürfen zwar für Einheimische und Tagestouristen aufsperren. Die Hotellerie und Gastronomie in den Wintersportgebieten bleiben aber geschlossen.

Die neuen Regelungen im Detail:

Schulen: Die Pflichtschulen dürfen unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Auch die Maturanten dürfen an die Schulen zurückkehren. Die AHS-Oberstufen, Berufsbildenden höheren Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Verschärft werden wird die Maskenpflicht, die nun ab der fünften Schulstufe gilt. Zusätzlich wird es Unterricht im Schichtbetrieb und gestaffelten Schulbeginn und -ende geben.  

Handel: Der Handel darf kommende Woche wieder öffnen. Allerdings unter Sicherheitsbestimmungen: Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde. In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet.

Skigebiete: Skilifte auf - Skihütten zu. Das fasst die Maßnahmen der Regierung zusammen. Skilifte dürfen für Einheimische und Tagestouristen öffnen. Auch für sie gelten strenge Hygiene- und Abstandsvorgaben. Die Hotellerie und Gastronomie in den Wintersportregionen bleiben über die Weihnachtszeit hinweg geschlossen.

Gastro & Hotels: Die Gastronomie und die Beherbergungsbetriebe werden in diesem Jahr nicht mehr aufsperren. Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen bleiben sie geschlossen. Die Regierung stellt eine Öffnung ab dem 7. Jänner in Aussicht - abhängig von Infektionsgeschehen.

Ausgangsbeschränkungen:  Die Ausgangsbeschränkungen werden wieder auf die Zeit von 20 bis 6 Uhr reduziert. In diesem Zeitraum darf das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen werden: 

  • Arbeit
  • Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Anderen Menschen helfen/pflegen
  • Bewegung an der frischen Luft

Kontaktbeschränkungen: Während des Tages (06.00-20.00 Uhr) ist es möglich, dass Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben sich mit einem anderen Haushalt treffen können (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder). Am 24., 25., 26. und 31. Dezember ist es möglich, dass sich insgesamt 10 Personen treffen, unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte.

Kultur & Sport: Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben ebenfalls vorerst geschlossen. Selbiges gilt auch für den Amateursportbereich. So bleiben etwa Fitnessstudios und Schwimmbäder geschlossen. Outdoor-Sportstätten und Tierparks dürfen ab dem 24. Dezember wieder öffnen. Schon kommende Woche dürfen Museen und Bibliotheken wieder aufsperren. Die Regierung stellt eine Öffnung von anderen Kultureinrichtungen und Kinos ab dem 7. Jänner in Aussicht - abhängig von Infektionsgeschehen. 

"Körpernahe" Dienstleistungen: Alle Dienstleistungen, auch die "körpernahen" Dienstleistungen wie Friseure und Masseure, dürfen aufsperren. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde.

Einreisende: Bis 10. Jänner soll die Einstufung der Risiko-Gebiete auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle passieren. Alle Länder, die einen Wert höher als 100 verzeichnen, werden als Risiko-Gebiet eingestuft. Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden bei einem negativen Testergebnis. Pendler, etc. wird es Ausnahmeregelungen geben.

Auslandsreisen: Wer über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen will, muss danach in eine zehntägige Quarantäne. Man kann sich erst nach fünf Tagen Quarantäne mit einem negativen Corona-Test "freitesten".

ribbon Zusammenfassung
  • Am 7. Dezember treten die neuen Regeln zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie in Kraft. Die Maßnahmen gelten (vorerst) bis 6. Jänner.
  • Schulen: Die Pflichtschulen dürfen unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Auch die Maturanten dürfen an die Schulen zurückkehren. Die AHS-Oberstufen und die Berufsbildenden höheren Schulen bleiben geschlossen.
  • Handel: Der Handel darf kommende Woche wieder öffnen. Allerdings unter Sicherheitsbestimmungen.
  • Skigebiete: Skilifte auf - Skihütten zu. Das fasst die Maßnahmen der Regierung zusammen. Skilifte dürfen für Einheimische und Tagestouristen öffnen.
  • Gastro & Hotels: Die Gastronomie und die Beherbergungsbetriebe werden in diesem Jahr nicht mehr aufsperren.
  • Kultur & Sport: Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben ebenfalls vorerst geschlossen. Ausgenommen sind Museen und Bibliotheken, die wieder öffnen dürfen.

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