Benimmregeln
Mallorca-Urlauber aufgepasst! Diese neuen Strafen drohen
Der Partytourismus auf Mallorca ist der Politik und den Einwohner:innen bereits seit längerem ein Dorn im Auge. Um Alkoholexzesse, Lärm oder Umweltverschmutzung einzudämmen, hat die Hauptstadt Palma nun neue Benimmregeln erlassen.
Diese sollen laut "Mallorca Zeitung" für ein zivilisiertes Zusammenleben sorgen.
Die neue Verordnung umfasst 126 Paragrafen und unterscheidet zwischen leichten, mittelschweren und schweren Verstößen. Je nach Schwere drohen Bußgelder von bis zu 750, 1.500 oder sogar 3.000 Euro.
Hartes Vorgehen gegen Alkoholexzesse
Besonders hart will die Stadt gegen Alkoholexzesse im öffentlichen Raum vorgehen. Die als "Botellón" bekannten Trinkgelage gelten je nach Ausmaß als mittelschwere oder schwere Verstöße.
Doch nicht nur Gruppen sind betroffen: Auch Einzelpersonen, die etwa am Strand oder auf der Straße Alkohol konsumieren, müssen mit Strafen für einen leichten Verstoß rechnen.
Als "unzivilisiertes Verhalten" gelten künftig auch öffentliches Urinieren (bis zu 750 Euro), nächtliches Grölen, Pöbeleien oder der Einsatz von Laserpointern (bis zu 1.500 Euro).
Auch gegen das sogenannte "Balconing" – das Klettern von Balkon zu Balkon – sowie riskante Parkour-Aktionen will die Stadt vorgehen. Beides kann mit bis zu 3.000 Euro Strafe geahndet werden.
Regeln für den Strandurlaub
Um Sicherheit und Ordnung an den Stränden zu gewährleisten, sind Glasflaschen und scharfe Gegenstände im Sand verboten.
Wer dagegen verstößt oder etwa Seife in öffentlichen Duschen verwendet, muss mit bis zu 750 Euro Strafe rechnen.
Wer trotz roter Flagge ins Meer geht, begeht einen schweren Verstoß – es drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld.
Umweltverstöße, Prostitution und Camping
Auch Umweltverstöße stehen im Fokus: Müll liegenzulassen, kann mit bis zu 1.500 Euro geahndet werden, bei schwerer Umweltverschmutzung sogar mit bis zu 3.000 Euro.
Weitere Verbote betreffen unter anderem illegale Prostitution, Bettelei, Straßenkunst, unerlaubtes Camping sowie den unsachgemäßen Gebrauch von E-Scootern.
Gruppen und Wiederholungstäter
Für Wiederholungstäter:innen sieht die Verordnung härtere Strafen vor – sie können in eine höhere Bußgeldkategorie eingestuft werden.
Spezielle Regeln gelten für Gruppen: Unabhängig davon, wer den Verstoß tatsächlich begeht, haftet jede:r Beteiligte.
Droht Aufenthaltsverbot am Ballermann?
Sollte sich das Verhalten in sogenannten "Interventionszonen" – etwa am Ballermann – trotz der neuen Strafen nicht bessern, darf die Polizei zusätzliche Maßnahmen setzen: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens dürfen sich dann keine Personen mehr in diesen Zonen aufhalten.
Video: Tote bei Einsturz von Lokal am Ballermann
Zusammenfassung
- Bereits in der Vergangenheit kündigte die Politik auf der beliebten Urlaubsinsel Mallorca an, härter gegen "unzivilisiertes Verhalten" vorgehen zu wollen.
- Ein neuer Strafenkatalog soll für mehr Ordnung sorgen.
- Verstöße könnten Urlauber teuer zu stehen kommen.