Prozess in GrazAPA/KARIN ZEHETLEITNER

Bekannten erstochen: Lebenslange Haft für 57-Jährigen in Graz

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Der Angeklagte sprach zwar von Notwehr - dennoch wurde er nicht-rechtskräftig verurteilt.

Ein 57-Jähriger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im November 2020 einen Bekannten durch einen Stich in den Bauch getötet haben. Die beiden Männer hatten zusammen getrunken und sich dann gestritten. Es soll dabei um eine Frau gegangen sein. Der Angeklagte gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, doch die Geschworenen glaubten ihm nicht und entschieden, dass es Mord gewesen sei.

19-mal verurteilt

"Ihr Vorleben ist massiv getrübt", bemerkte Richter Erik Nauta gleich zu Verhandlungsbeginn zum Angeklagten, der bereits 19-mal verurteilt worden war. Die Staatsanwältin gab allerdings an, dass ihm das Opfer diesbezüglich in Nichts nachstand, denn der Getötete wies sogar 22 Vorstrafen auf. Der genaue Tathergang und das tatsächliche Motiv ließen sich nicht ganz einwandfrei klären.

Die beiden Männer hatten sich am 10. November 2020 tagsüber in der Wohnung des Beschuldigten in Graz-Eggenberg getroffen und etwas getrunken und Cannabis konsumiert. Gegen Abend verließ der 43-Jährige die Wohnung, kehrte aber wieder zurück. Er riss gleich einmal eine Türe aus der Angel, daraufhin eskalierte die Situation. Der Angeklagte griff zum Messer und stach zu. Die Klinge ging durch den Bauch direkt in die Leber, der Schwerverletzte starb kurze Zeit später im Spital.

Tötungsabsicht bestritten

Der 57-Jährige gab die Tat selbst zu, bestritt aber jede Tötungsabsicht: "Ich habe nie bestritten, ihm einen Stich versetzt zu haben, während er mich angegriffen hat", lautete seine Aussage. Dann erzählte er so umfassend und weitschweifig, dass ihn der Richter immer wieder einbremste: "Ein wenig Fairness kann ich mir vom Gericht aber schon erwarten", reagierte der Befragte auf die Unterbrechungen. Der Getötete - der größer und rund 30 Kilogramm schwerer als der Angeklagte war - habe ihn angegriffen, er wehrte ihn ab und griff hinter sich, wo das Messer lag. Nach der Tat warf der Beschuldigte die Waffe in einen Lichtschacht, wo sie später von der Polizei gefunden wurde.

Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, spielte die Beziehung zu einer Frau eine Rolle. Die Obdachlose traf sich mit beiden Männern und übernachtete auch immer wieder beim Angeklagten.

Dass er gleich zum 28 Zentimeter langen Messer gegriffen habe, begründete der Angeklagte mit "Angst, von ihm angefallen und verletzt zu werden. Der hat 22 Vorstrafen, das war kein Spaß, ihm war es ernst". Außerdem sei sein Kontrahent "durch Alkohol enthemmt" gewesen. Er habe zu ihm gesagt "wenn ich will, renn' ich jederzeit über dich drüber".

Urteil ist nicht rechtskräftig

Der Sachverständige, der sowohl für den Angeklagten als auch für das Opfer ein toxikologisches Gutachten erstellt hat, kam zu dem Schluss, beide Männer seien nur "geringfügig alkoholisiert" gewesen. Der 57-Jährige war außerdem durch etwas Cannabis - "ich hab' nur zwei Joints geraucht" - leicht beeinträchtigt.

Die Geschworenen befanden den 57-Jährigen mit 7:1 für schuldig des Mordes, er wurde - nicht rechtskräftig - zu lebenslanger Haft verurteilt.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 57-Jähriger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Er soll im November 2020 einen Bekannten durch einen Stich in den Bauch getötet haben.
  • Die beiden Männer hatten zusammen getrunken und sich dann gestritten. Es soll dabei um eine Frau gegangen sein.
  • Der Angeklagte gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, doch die Geschworenen glaubten ihm nicht und entschieden, dass es Mord gewesen sei.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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