APA/dpa/Sebastian Gollnow

Kurz zu Freitesten: Betreiber für Überprüfungen zuständig

0

Bundeskanzler Sebastian Kurz präsentierte erste konkrete Details zum Freitesten nach dem Lockdown. In der Gastronomie werden Gesundheitsbehörden kontrollieren. In anderen Sparten sind die Betreiber dafür verantwortlich.

Das für Mitte Jänner geplante Freitesten aus dem Lockdown wird laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen. Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein, sagte Kurz am Mittwoch in der "ZiB 2".

Die Gastronomie wird man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test nutzen können, für alle anderen Einrichtungen wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen.

Es werde überall, "wo man gewohnt ist, ein Ticket herzuzeigen oder im Tourismus den Meldezettel", verlangt werden, einen negativen Test vorzuzeigen. Für die Kontrolle werde der Betreiber zuständig sein. Für die Stichprobenkontrollen in der Gastronomie werde die Gesundheitsbehörde auch "auf die Hilfe anderer Behörden zurückgreifen können, wie zum Beispiel von der Polizei", so Kurz.

Gleichzeitig betonte der Bundeskanzler, es sei ein "Irrglaube", dass die Gastronomie ab dem 18. Jänner rund um die Uhr geöffnet werden könnte. "Es wird auch noch andere Sicherheitskonzepte brauchen. Wir werden nächstes Jahr wieder zur Normalität zurückkehren können - aber einige Monate werden sehr fordernd bleiben."

Berichte: Testpflicht für Veranstaltungen

Für das frühzeitige Freitesten aus dem bis 24. Jänner aufrechten Lockdown, das laut Regierungsplänen am 15. Jänner starten soll, ist noch eine Gesetzesänderung notwendig. Am Mittwochabend kursierten laut Medienberichten bereits erste Gesetzesentwürfe, bis zum späten Abend lag aber noch kein offizieller Entwurf vor. Laut den Berichten sollen nicht nur Kultur-Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Sportveranstaltungen oder der Gastronomiebesuch von der Testpflicht umfasst sein, sondern auch Veranstaltungen im privaten Bereich.

Bedenken von Verfassungsjuristen, das geplante Freitesten könnte verfassungswidrig sein, wies Kurz zurück. Man werde immer einen Verfassungsjuristen finden, der Bedenken äußert, sagte er. Das "Freitesten" sei ein komplexer neuer Bereich. Die Regierung habe in den letzten Wochen sehr intensiv daran gearbeitet, ein "ausgeklügeltes Modell" zu erarbeiten.

Kurz zu Impfungen

Kritik an den nun zögerlich weitergehenden Impfungen wischte Kurz vom Tisch. "Es gibt keine Impfpause, aber es tritt jetzt das ein, was wir gesagt haben: Dass die Impfungen in Tranchen geliefert werden." Ab Jänner rechne man mit der Lieferung von zunächst 60.000 Impfdosen pro Woche, sagte der Kanzler.

Zum Vergleich mit Israel, wo schon mehr als 600.000 Menschen geimpft wurden, sagte Kurz, das Land habe mit dem Hersteller Pfizer Biontech auf das richtige Pferd gesetzt. Die EU habe mit sechs Unternehmen Verträge abgeschlossen, "nicht wissend, welches Unternehmen am schnellsten den Durchbruch schafft". Die Frage sei es nun, ob die Zulassung von AstraZeneca gelingt - "dann werden wir (in Österreich, Anm.) im 1. Quartal die Möglichkeit haben, weit über 500.000 Menschen zu impfen".

ribbon Zusammenfassung
  • Das für Mitte Jänner geplante "Freitesten" aus dem Lockdown wird laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen.
  • Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein, sagte Kurz am Mittwoch in der "ZiB 2".
  • Die EU habe mit sechs Unternehmen Verträge abgeschlossen, "nicht wissend, welches Unternehmen am schnellsten den Durchbruch schafft".