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Bauer wegen tödlichen Unfalls mit E-Bike-Fahrer verurteilt

Heute, 11:27 · Lesedauer 2 min

Ein 66 Jahre alter Landwirt ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt der grob fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Er hatte im Juli in Molzbichl bei Spittal an der Drau am Drauradweg einen 73-jährigen E-Bike-Fahrer beim Überholen mit dem Traktoranhänger erfasst. Der Radfahrer starb an massiven Verletzungen. Der 66-Jährige wurde rechtskräftig zu 1.280 Euro Geldstrafe (320 Tagessätze) und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Überhaupt mit diesem Anhänger, einem Kreiselschwader, auf der schmalen Fahrbahn zu überholen, sei eine "tragische Fehlentscheidung" gewesen, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von drei Jahren wurden dem Bauern Unbescholtenheit und Geständnis als mildernd angerechnet. Der Witwe des Unfallopfers wurden rund 2.300 Euro Schmerzengeld zugesprochen, die Begräbniskosten in Höhe von rund 8.500 Euro hatte der 66-Jährige schon bezahlt.

Der Landwirt, der den Hof vor drei Jahren seinem Sohn übertragen hatte, nahm die Schuld für den Unfall auf sich. Er fahre seit 15 Jahren mit dem Schwader am Traktor, auch auf dem Drau-Radweg. Dort sei wegen der schmalen Fahrbahn nicht nur das Überholen heikel, das wisse er. "Man hat auch im Gegenverkehr keine Chance, ohne dass beide ausweichen." Er glaubt, dass den Fahrradfahrern zu wenig klar sei, dass dort auch landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren dürfen.

Als er unmittelbar vor dem Unfall sah, dass der Seitenabstand nicht ausreiche, habe er sich falsch entschieden. "Ich hätte die Möglichkeit gehabt, den Überholvorgang abzubrechen. Aber ich hab mich entschieden, weiter nach links zu fahren." Der Sachverständige hält es für möglich, dass dadurch alles nur schlimmer wurde. "So ein langes Gefährt ist nicht spurtreu." Vor allem, wenn die linken Räder nicht mehr auf befestigtem Grund fahren, sei es möglich, dass sich der Schwader weiter nach rechts bewegt. Nach dem Urteil erklärten alle Parteien Rechtsmittelverzicht.

Zusammenfassung
  • Ein 66-jähriger Landwirt wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem er im Juli auf dem Drauradweg bei Molzbichl einen 73-jährigen E-Bike-Fahrer beim Überholen mit dem Traktoranhänger tödlich verletzt hatte.
  • Das Urteil umfasst eine Geldstrafe von 1.280 Euro (320 Tagessätze) und fünf Monate bedingte Haft; als mildernd wurden Unbescholtenheit und ein Geständnis berücksichtigt.
  • Die Witwe des Opfers erhält rund 2.300 Euro Schmerzengeld, die Begräbniskosten von etwa 8.500 Euro wurden bereits vom Landwirt bezahlt.