Bald Urteil im Prozess um Meidlinger Gewaltattacke
Der 25-jährige D. soll zum Angriff in Meidling aufgerufen haben. Er war nicht geständig. Ihm wird gemeinschaftliche schwere Gewalt und Beteiligung an absichtlicher schwerer Körperverletzung vorgeworfen. Es gäbe gegen ihn "keinen einzigen Beweis" zu den von dem Staatsanwalt vorgetragenen Vorwürfen: "Vieles hier stimmt nicht. Ich weiß, dass ich dort nicht gekämpft habe. Ich weiß, dass ich auf der Meidlinger Hauptstraße war, aber auf der anderen Seite. Und ich weiß, dass ich niemanden dazu bestimmt habe", sagte der 25-Jährige, der mit Hand- und Fußfesseln aus der Haft vorgeführt wurde. Er habe die jungen Tschetschenen von dem Angriff abhalten wollen. "Wenn ich zu einer Schlägerei aufrufe, dann mach ich das nicht öffentlich." Es habe sich um ein "fragwürdiges Verfahren" und um eine "fragwürdige Anklage" gehandelt, sagte er in seinen Schlussworten. Von 23 Personen hätten ihn nur zwei belastet und auch deren Aussagen seien "fragwürdig" gewesen.
Den inkriminierten Tathandlungen vorangegangen war ein mehrmonatiger "Bandenkrieg" zwischen jungen Tschetschenen und Syrern, der die Wiener Polizei 2024 intensiv beschäftigte. Die Tschetschenen unterstellten Syrern Übergriffe auf Landsleute, seit dem Frühjahr 2024 war es mehrfach zu Ausschreitungen mit Schwerverletzten auf beiden Seiten gekommen. Seitens der Tschetschenen wurden Telegram-Accounts eingerichtet, die sich gegen sogenannte "505er" bzw. "515er" richteten, was sich auf Postleitzahlen in bestimmten Gebieten Syriens bezog.
Schlüsselfigur war dabei Abu Bakar D., der sich auf seinem Instagram-Account "stellvertreter_1" nannte und laut Anklage als Repräsentant der tschetschenischen Community in Wien gerierte. Er berief für den 7. Juli zunächst eine "Konferenz" ein, auf der er darlegte, "wie wir die 505 ausschalten, bevor noch mehr von uns verletzt oder getötet werden", zitiert die Anklage aus einer Instagram-Story des Tschetschenen, der in einem separaten Verfahren Ende September 2025 wegen Anstiftung zum schweren Raub und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zusätzlich wurden eineinhalb Jahre aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen.
Zusammenfassung
- Im Prozess um die Gewaltattacke auf arabisch aussehende Männer am 7. Juli 2024 am Bahnhof Meidling steht das Urteil gegen die letzten beiden Angeklagten unmittelbar bevor.
- Der Hauptangeklagte Abu Bakar D., 25 Jahre alt, bestreitet die Vorwürfe der gemeinschaftlichen schweren Gewalt und Körperverletzung und wurde laut eigener Aussage nur von zwei der 23 befragten Personen belastet.
- D. wurde in einem separaten Verfahren Ende September 2025 nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft wegen Anstiftung zum schweren Raub und Geldwäsche verurteilt, zusätzlich wurden eineinhalb Jahre aus einer früheren Strafe widerrufen.
