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Baby starb nach Geburt: Eltern klagen Klinik

Der Tod eines Babys Mitte Dezember des Vorjahres nur etwa eine Woche nach der Geburt in einem oberösterreichischen Spital, hat die Welser Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

Die Erhebungen wurden nach einer Sachverhaltsdarstellung der Klinik aufgenommen. Die Ermittlungen gehen in Richtung grob fahrlässige Tötung, bestätigte ein Sprecher einen Bericht der "Kronen Zeitung" der APA.

Die Eltern sahen laut Bericht das Versagen bei der Ärzteschaft und der Hebamme. Etwa 20 Stunden sei die Mutter nach ihrer Darstellung in den Wehen gelegen. Hatte sie sich ursprünglich gegen einen Kaiserschnitt entschieden, wollte sie den Eingriff nach heftigen Schmerzen doch durchführen lassen.

Not-Kaiserschnitt

Der Oberarzt hätte eine Saugglocken-Geburt vorgeschlagen, nach erfolglosen Versuchen das Kind auf diese Weise die Welt zu bringen, wäre am Ende ein Not-Kaiserschnitt durchgeführt worden. Das Hirn des Kindes habe laut Zeitung zu wenig Sauerstoff bekommen und das Neugeborene wurde nur noch mit Hilfe von Maschinen am Leben gehalten. Das Kind wäre noch in eine Salzburger Spezialklinik gebracht worden. Acht Tage nach der Geburt beendete man die lebenserhaltenden Maßnahmen.

Die Eltern haben laut Zeitung Klage gegen das Klinikum eingebracht. Sie fordern Schadenersatz und Haftungsanerkenntnis für "alle zukünftigen, derzeit nicht vorhersehbaren Folgen aus dem fehlerhaften Geburtsmanagement".

Spital: "Alles Mögliche getan"

In einem Statement der oberösterreichischen Gesundheitsholding gegenüber der APA wurde betont, man habe in dem betreffenden Spital "alles für uns Mögliche getan, um das Leben von Mutter und Kind zu retten." Aufgrund des laufenden Verfahrens könne derzeit nicht auf Details eingegangen werden. "Die diensthabende Mannschaft war fachlich und personell über den gesetzlich erforderlichen Standards besetzt", hieß es weiter. In einem langen Telefonat mit der Mutter habe man Bedauern und Mitgefühl zum Ausdruck gebracht. Das Angebot für ein persönliches Gespräch wurde noch nicht wahrgenommen. Während der Pandemie waren alle akut notwendigen Operationen stets unmittelbar durchgeführt worden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Tod eines Babys Mitte Dezember des Vorjahres nur etwa eine Woche nach der Geburt in einem oberösterreichischen Spital, hat die Welser Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.
  • Die Erhebungen wurden nach einer Sachverhaltsdarstellung der Klinik aufgenommen. Die Ermittlungen gehen in Richtung grob fahrlässige Tötung, bestätigte ein Sprecher einen Bericht der "Kronen Zeitung" der APA.
  • Die Eltern sahen laut Bericht das Versagen bei der Ärzteschaft und der Hebamme. Etwa 20 Stunden sei die Mutter nach ihrer Darstellung in den Wehen gelegen.
  • Hatte sie sich ursprünglich gegen einen Kaiserschnitt entschieden, wollte sie den Eingriff nach heftigen Schmerzen doch durchführen lassen.
  • Der Oberarzt hätte eine Saugglocken-Geburt vorgeschlagen, nach erfolglosen Versuchen das Kind auf diese Weise die Welt zu bringen, wäre am Ende ein Not-Kaiserschnitt durchgeführt worden.
  • Das Hirn des Kindes habe laut Zeitung zu wenig Sauerstoff bekommen und das Neugeborene wurde nur noch mit Hilfe von Maschinen am Leben gehalten.