puls24 Logo

20 Monate für Arzt nach missglückter Beauty-OP in Wien

04. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Ein aus Georgien stammender Arzt ist am Donnerstag nach einer missglückten Schönheitsoperation wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht Wien zu 20 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte bei einer 58-jährigen Frau am 11. Februar eine illegale Kinnstraffung durchgeführt, bei der es zu derartigen Komplikationen gekommen war, dass die Frau in der Intensivstation im AKH behandelt werden musste.

Dem späteren Opfer war bei einer "Kosmetikparty" mit Freundinnen der Telefonkontakt zu einer Organisation zugesteckt worden, die billige und offensichtlich illegale Beauty-Eingriffe anbot. Über diesen Kontakt wurde dann auch für den 11. Februar 2025 in einer laut Staatsanwaltschaft "blutverschmierten und unhygienischen" Wohnung in Wien-Landstraße ein Termin für eine Kinnstraffung für 1.600 Euro ausgemacht.

Der 35-jährige Angeklagte, der laut eigenen Angaben eigentlich nur in Russland und Georgien ärztlich tätig sein darf und dort über ein monatliches Einkommen "zwischen zehn- und 15.000 Dollar" verfügt, wurde für die Operation extra eingeflogen. Allerdings traten bei dem Eingriff am Hals plötzlich schwere Blutungen und Schwellungen auf, sodass die mitgekommene Schwester des Opfers gemeinsam mit dem Arzt die Rettung verständigte, die die 58-Jährige umgehend ins AKH brachte. Dort musste die Frau eine Nacht lang intensivmedizinisch betreut werden.

Angeklagter umfassend geständig

Der Georgier zeigte sich seit seiner ersten Einvernahme bei der Polizei umfassend geständig. "Es war der größte Fehler meines Lebens", sagte der Angeklagte auch bei seinem Prozess. Seine Anwälte Philipp Wolm und Gerhard Jarosch verneinten aber eine Absicht hinter der Tat, wie es die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht hatte. Das Opfer habe sich letztendlich freiwillig dem Eingriff unterzogen und sei nicht - wie dies etwa beim ehemaligen SK-Rapid-Spieler Guido Burgstaller der Fall gewesen ist - grundlos auf offener Straße attackiert worden.

Der Sachverständige bescheinigte dem Arzt zwar die Operation korrekt durchgeführt zu haben, doch sei das Setting in der Wohnung für einen solchen Eingriff absolut ungeeignet gewesen. Hätte der Angeklagte die Operation zudem nicht alleine, sondern mit der Unterstützung eines Assistenten durchgeführt, wären die Komplikationen bewältigbar gewesen. Es lag auch keine rechtlich gültige Einwilligung der 58-Jährigen für den Eingriff vor.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Markus Müller) verurteilte den Georgier schließlich wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten, wobei 16 bedingt ausgesprochen wurden. In der Begründung hieß es, dass der Medizinier sicherlich keine Absicht gehabt hatte, die Frau zu verletzen, auch flossen sein reumütiges Geständnis und unbescholtener Lebenswandel in das Urteil ein. Da der Angeklagte bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, kann er in rund einer Woche die Justizanstalt vorerst verlassen. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Ein 35-jähriger Arzt aus Georgien wurde in Wien nach einer missglückten Kinnstraffung an einer 58-jährigen Frau zu 20 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, wobei 16 Monate bedingt ausgesprochen wurden.
  • Der illegale Eingriff fand am 11. Februar 2025 in einer unhygienischen Wohnung für 1.600 Euro statt und führte zu schweren Komplikationen, sodass die Patientin intensivmedizinisch im AKH behandelt werden musste.
  • Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig und der Arzt kann nach bereits vier Monaten U-Haft die Justizanstalt in Kürze verlassen.