APA/APA (AFP/Archiv)/DANIEL LEAL-OLIVAS

Antrag abgelehnt: Assange wird nicht an USA ausgeliefert

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Ein Londoner Gericht hat im Verfahren um den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange entschieden: Assange kann nicht ausgeliefert werden.

Das entschied ein Londoner Gericht am Montag, dass WikiLeaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert werden soll. Das Gericht lehnte den US-Auslieferungsantrag für den 49 Jahre alte gebürtige Australier ab. Als Grund führte das Gericht die Haftbedingungen an, die Assange in den USA erwarteten.

Im Fall einer Verurteilung hätten Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft gedroht. Die USA kündigten an, in Berufung zu gehen. Assange sitzt derzeit im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt.

Völkerrechtsexperte Ralph Janik erklärt im Interview mit PULS 24 Anchor René Ach, wie es im Prozess um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange weitergeht.

Die US-Justiz wirft dem gebürtigen Australier Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning - damals Bradley Manning - geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Der 49-Jährige habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so der Vorwurf.

Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Jahrelang hatte sich Assange einer Festnahme durch die Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London entzogen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Londoner Gericht hat im Verfahren um den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange entschieden: Assange kann nicht ausgeliefert werden.
  • Als Grund führte das Gericht die Haftbedingungen an, die Assange in den USA erwarteten.
  • Im Fall einer Verurteilung hätten Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft gedroht.
  • Die USA kündigten an, in Berufung zu gehen.

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