APA/APA (dpa)/Tobias Hase

Anklage gegen Ernst August von Hannover nach Ausrastern

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Prinz Ernst August von Hannover soll nach Ausrastern im Sommer in Grünau im Almtal angeklagt worden sein. Laut Medienberichten wird dem Welfenprinzen, für den die Unschuldsvermutung gilt, fahrlässige Versetzung in einen Zustand der Zurechnungsunfähigkeit vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte die Anklage vorerst nicht. Der 66-jährige soll in seinem Jagdhaus in Grünau ein Haushälterehepaar bedroht und einen einschreitenden Polizisten verletzt haben.

Ernst August habe nach einer Zahnbehandlung Medikamente und zwei Gläser Alkohol zu sich genommen und sei deshalb zu diesem Zeitpunkt nicht bei klarem Verstand gewesen, berichteten am Donnerstag übereinstimmend die "Bild" sowie "Krone" und "Österreich". Ob die Anklage auch weitere Vorfälle umfasst, ist unklar. Denn einige Tage später soll der Welfenprinz einer Polizistin mit einem Baseballschläger Gewalt angedroht haben. Im September soll er Drohungen gegen das Ehepaar ausgestoßen und zudem mit einem Verkehrsschild ein Fenster eingeschlagen haben. Danach war er sogar vorübergehend festgenommen worden.

Bei der Staatsanwaltschaft Wels hieß es unter Berufung auf den Medienerlass, man könne zu der Causa vorerst nichts sagen. Denn die Anklagebehörde darf erst dann Stellung nehmen, wenn der Beschuldigte über die Erledigung - also Anklage oder Einstellung - des Verfahrens in Kenntnis gesetzt worden ist. Ob das in diesem Fall bereits geschehen ist, war feiertagsbedingt unklar. Laut "Bild" habe sich auch der Verteidiger zunächst nicht dazu äußern wollen.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut Medienberichten wird dem Welfenprinzen, für den die Unschuldsvermutung gilt, fahrlässige Versetzung in einen Zustand der Zurechnungsunfähigkeit vorgeworfen.
  • Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte die Anklage vorerst nicht.
  • Ob das in diesem Fall bereits geschehen ist, war feiertagsbedingt unklar.
  • Laut "Bild" habe sich auch der Verteidiger zunächst nicht dazu äußern wollen.

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