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Urteil

15 Jahre Haft für Angeklagten im Linzer Mordversuch-Prozess

07. Aug. 2025 · Lesedauer 3 min

Der Prozess wegen versuchten zweifachen Mordes in Linz hat einem 46-Jährigen am Donnerstag 15 Jahre Haft gebracht.

Die Geschworenen sprachen den Obdachlosen wegen des Messerangriffs auf seine Ex-Frau mit acht Ja-Stimmen des Mordversuchs schuldig

Die Attacke auf einen Mann werteten sie - ebenfalls einstimmig - als versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am 11. Dezember 2024 hatte der Angeklagte seiner Ex-Frau auf dem Parkplatz vor ihrem Arbeitsplatz einen kräftigen Stich in die Brust versetzt. Danach stellte er sich der Polizei.

Bereits am 10. Juni hatte der Obdachlose einen ihm Unbekannten angegriffen, zu Boden gedrückt und ihm Faustschläge und Fußtritte gegen Kopf und Oberkörper versetzt.

"Kann die Uhr nicht zurückdrehen"

Er bekannte sich in beiden Fällen der "versuchten absichtlich schweren Körperverletzung" schuldig, er könne aber "die Uhr nicht mehr zurückdrehen", meinte er am zweiten Verhandlungstag. "Es tut mir leid."

Bei der Messerattacke auf die 31-Jährige hatte der Angeklagte 1,9 Promille Alkohol im Blut. Dennoch habe er "zielgerichtete Handlungen im Voraus" gesetzt.

Er sei zum Parkplatz gekommen, habe dort auf seine Ex gewartet, sei direkt auf sie zugegangen, habe das mitgebrachte Messer gezogen und zugestochen. Psychiaterin Adelheid Kastner sprach von einer "zielgerichteten Handlungskette", er habe gewusst, was er tat.

"Tendenz, sich aggressiv durchzusetzen"

Ähnlich ihre Einschätzung zum Vorfall im Juni, von dem es ein Video gibt. Damals hatte er 2,58 Promille im Blut. Aber auch hier wirkte er trotz Alkoholisierung nicht völlig desorientiert. Die Behauptung des Angeklagten, er könne sich an nichts erinnern, sei für sie "nicht nachvollziehbar".

Bei der Begutachtung des Angeklagten stellte Kastner fest, dass der 46-Jährige eine "Tendenz, sich aggressiv durchzusetzen", zeige. Seine Zurechnungsfähigkeit stellt sie außer Streit.

Die Staatsanwältin hatte daher eine Verurteilung im Sinn der Mordversuch-Anklage gefordert. Grundlos habe er einen Mann, den er nicht gekannt haben will, von der Bank gestoßen, diesem dann mehrfach Faustschläge versetzt. "Das war ihm nicht genug", weshalb er noch zugetreten habe.

Er müsse es "ernstlich für möglich gehalten" haben, dass "sein Opfer durch die Taten sterben" hätte können, sagte die Anklägerin. Nur durch Glück trug der Mann leichte Prellungen davon.

Opfer hatte Todesangst

Bei dem Angriff auf seine Ex-Frau habe dies erst recht gegolten. Für Gerichtsmediziner Fabio Monticelli war die Verletzung der Lunge potenziell lebensgefährlich. Das Opfer war, wie es sagte, überzeugt gewesen, der Ex habe es töten wollen.

Die Verteidigerin hingegen wollte auf "versuchte absichtlich schwere Körperverletzung" in beiden Fällen hinaus. Wesentlich sei, "was im Kopf" vorgegangen sei, "welcher Film bei ihm abgelaufen" sei.

Sein Mandant habe, wie er selbst sagte, der Ex einen "Denkzettel" verpassen wollen. Nach dem einen Stich habe er sich der Polizei gestellt, auch "um die Rettungskette in Gang" zu setzen.

Der Richter wertete den bisher ordentlichen Lebenswandel, die "großteils geständige Verantwortung" des Mannes sowie die Tatsache, dass es bei den Versuchen geblieben ist, als mildernd.

Erschwerend sei das teilweise "außerordentlich hohe Ausmaß an Gewalt" gewesen und dass beim Mordversuch eine Waffe verwendet wurde.

Video: Prozess in Wien: Lebenslange Haft nach Femizid

Zusammenfassung
  • Ein 46-jähriger Obdachloser wurde in Linz wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau mit acht Ja-Stimmen der Geschworenen zu 15 Jahren Haft verurteilt.
  • Bei der Messerattacke am 11. Dezember 2024 hatte der Angeklagte 1,9 Promille Alkohol im Blut, handelte aber laut Gericht dennoch zielgerichtet und versetzte der 31-Jährigen einen lebensgefährlichen Stich in die Brust.
  • Bereits am 10. Juni griff er einen ihm unbekannten Mann mit 2,58 Promille an, wobei das Gericht auch hier von absichtlich schwerer Körperverletzung ausging und das Urteil ist rechtskräftig.