Alpenverein verliert Rechtsstreit um Gamsgrubenweg
2016 wurde die alte Hofmannshütte am Gamsgrubenweg, die der Alpenverein betrieben hatte, abgerissen. Nach dem Rückgang des Gletschers hatte sie ihre alpinistische Bedeutung für Glockner-Besteigungen verloren. Der Gamsgrubenweg führt von der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe an der Großglockner Hochalpenstraße bis zum Wasserfallwinkel, er ist komfortabel ausgebaut, nur leicht ansteigend und bietet Blick auf die beeindruckende Bergwelt des Hochgebirges inklusive Großglockner. Allerdings hat das Gebiet einen besonderen Schutzstatus, ein Verlassen des Weges ist streng verboten. Zudem ist der Weg wegen Steinschlaggefahr teilweise gesperrt.
40.000 bis 70.000 Menschen seien jeden Sommer am Gamsgrubenweg unterwegs, erklärte GROHAG-Geschäftsführer Johannes Hörl gegenüber der APA, obwohl die GROHAG ihn derzeit gar nicht bewerbe. Die Besucher hinterließen ohne WC-Anlagen oder Hütte ihre Spuren in der Natur. Hörl möchte ein "Gesamtprojekt" umsetzen, also den Weg absichern, unter anderem mit einer Galerie, und eine Hütte errichten, rund 100 Meter hinter dem Standort der früheren Hofmannshütte. Erst einmal müsse die GROHAG nun aber abwarten, ob der Alpenverein juristisch weiter kämpft. Hörl: "Erst wenn die Rechtskraft in dieser Causa eingetreten ist, werden wir uns mit den nächsten Schritten beschäftigen und natürlich auch mit der Nationalparkverwaltung, dem Land Kärnten und weiteren möglichen Partnern in Kontakt treten." Den Alpenverein hätte Hörl auch gern im Boot.
Eine ordentliche Revision gegen das OLG-Urteil wurde nicht zugelassen, sagte Gerichtssprecher Stefan Koller. Eine außerordentliche Revision sei noch möglich. Vom Alpenverein hieß es zunächst, dass man das Urteil erst prüfen müsse. ÖAV-Präsident Wolfgang Schnabl in einer schriftlichen Stellungnahme: "Die Entscheidung hat uns überrascht. Wir müssen uns die Begründung im Detail ansehen und werden über mögliche weitere Schritte beraten." Der Alpenverein sei gegen jede weitere Verbauung im Glocknergebiet.
Zusammenfassung
- Das Oberlandesgericht Graz hat die Berufung des Alpenvereins abgewiesen, womit die Eigentümerschaft am Gamsgrubenweg im Kärntner Nationalpark Hohe Tauern bei der GROHAG verbleibt.
- Jährlich nutzen 40.000 bis 70.000 Menschen den Gamsgrubenweg, der teilweise wegen Steinschlaggefahr gesperrt ist und unter strengem Naturschutz steht.
- Die GROHAG plant den Ausbau des Weges zur Steinschlagsicherung und den Bau einer neuen Hütte rund 100 Meter hinter dem alten Standort, wartet aber auf die endgültige Rechtskraft des Urteils.