APA/HERBERT NEUBAUER

Ärztekammer kritisiert Info-Manko über Corona-Tests

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Für Unverständnis bei der Ärzteschaft sorgt der am Freitag im Nationalrat aufgrund der Corona-Krise erfolgte Beschluss, wonach Bürgermeister Information über mit Covid-19 infizierte Menschen erhalten können, nicht jedoch die behandelnden Ärzte. Diese Entscheidung setze sowohl die Ärzte, als auch andere Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko aus, kritisierte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Für Unverständnis bei der Ärzteschaft sorgt der am Freitag im Nationalrat aufgrund der Corona-Krise erfolgte Beschluss, wonach Bürgermeister Information über mit Covid-19 infizierte Menschen erhalten können, nicht jedoch die behandelnden Ärzte. Diese Entscheidung setze sowohl die Ärzte, als auch andere Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko aus, kritisierte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

"Wir haben schon vor zwei Tagen vehement gefordert, dass auch Ärztinnen und Ärzte während der Coronakrise entsprechend informiert werden", betonte Szekeres am Samstag. Informationen über den Infizierten-Status seien essenziell, um den betroffenen Patienten eine adäquate Behandlung und ein entsprechendes Monitoring anbieten zu können. Außerdem schützten die Informationen die betroffenen Ärzte sowie andere sich in Betreuung befindende Patienten vor einer Ansteckung mit Covid-19.

Szekeres fordert vom Gesetzgeber raschest eine entsprechende Erweiterung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung. Zum Beispiel sollten die Bürgermeister die Information an die behandelnden Ärzte weitergeben müssen, hieß es im Statement der Ärztekammer. Nur so können das Infektionsrisiko und damit auch die Gefahr von Schließungen von Ordinationen durch Quarantänemaßnahmen verhindert werden sowie die Infizierten entsprechende medizinische Betreuung erhalten.

Corona-Tests werden im Auftrag der Gesundheitsbehörde, also von Bezirks- beziehungsweise Landesgesundheitsämtern, durchgeführt. Im Falle einer positiven Testung erlassen die Bezirksverwaltungsbehörden die Bescheide zur Quarantäne. Diese Behörden waren bisher per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Im Nationalrat wurde nun beschlossen, dass die jeweiligen Bürgermeister Information über infizierte Personen erhalten, wenn und soweit es zur Versorgung dieser Personen mit notwendigen Gesundheitsdienstleitungen oder mit Waren des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist.

ribbon Zusammenfassung
  • Für Unverständnis bei der Ärzteschaft sorgt der am Freitag im Nationalrat aufgrund der Corona-Krise erfolgte Beschluss, wonach Bürgermeister Information über mit Covid-19 infizierte Menschen erhalten können, nicht jedoch die behandelnden Ärzte.
  • Diese Entscheidung setze sowohl die Ärzte, als auch andere Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko aus, kritisierte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.