Abzocker
Vorsicht beim Parken! Was bei Besitzstörungsfallen zu tun ist
Die Parkplatzsuche in Wien kann mitunter eine ziemliche Qual sein. Umso größer die Freude, wenn man nach womöglich langer Suche dann einen findet. Wer nicht aufpasst, dem kann allerdings schnell eine Besitzstörungsklage ins Haus flattern.
So erging es auch David S. aus dem 22. Wiener Gemeindebezirk Donaustadt. Nach einem Frühstückslauf musste er am Ende nicht nur für Semmeln und Kipferl zahlen, sondern auch für eine vermeintliche Besitzstörung. 400 Euro forderte ein Schönheitssalon von ihm, weil er auf einem Privatparkplatz geparkt hatte.
So wie David erging es schon vielen anderen. Der Arbeiterkammer sind ähnliche Fälle auch aus Oberösterreich und der Steiermark bekannt. Mit einer solchen Besitzstörungsklage will man "Wiederholungsgefahr vermeiden", erklärt Kirstin Grüblinger, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer.
Über 1.000 solcher Fälle hatte ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf und sein Team bereits auf dem Schreibtisch.
Schadenersatzforderungen
Bei Café Puls erklärt er, dass man zwischen "nachvollziehbaren Besitzschutz" und "Abzocker-Geschichten" unterscheiden müsse. Bei einer Besitzstörung müsse man nämlich "per se keine Strafe, sondern Schadenersatz zahlen", führt der Jurist weiter aus. Als Beispiel nennt er, wenn etwa der oder die Besitzer:in eines Privatparkplatzes sich einen Ersatzparkplatz suchen muss und die erstandenen Kosten ersetzt haben will.
Es gebe aber natürlich auch Fälle, in denen jemand "ein Grundstück anmietet oder eine Parkfläche, um dort eine Falle aufzustellen und andere reinzulocken". Diese würden aktuell wie "Schwammerl aus dem Boden" schießen. "Das sind einige wenige Firmen, die ein bisschen Goldgräberstimmung wittern und die da horrende Forderungen stellen und so Geld verdienen".
Schnell handeln, "aber nicht voreilig"
Erhält man so ein Schreiben, sei es wichtig schnell zu handeln, "aber nicht voreilig".
Als ersten Schritt solle man sich fragen, ob man selbst mit dem Fahrzeug dort gestanden ist oder vielleicht das Fahrzeug jemandem geliehen hat – auch ob man womöglich im Auto vielleicht sitzen geblieben und eine Hauseinfahrt verstellt habe. Hier würde es sich nämlich um keine Besitzstörung handeln, denn "ich kann ja jederzeit wegfahren – sprich, ich störe niemanden".
Anders verhält es sich beim kurzen Umdrehen bzw. Wenden auf einem Parkplatz. Hier kann der bzw. die Eigentümer:in eines Privatbesitzes Schadenersatz verlangen, wenn er oder sie sich gestört fühlt.
Die Kosten in solchen Fällen wären allerdings "nicht allzu groß". Anfallen würden in der Regel nur Portokosten und die Gebühr für die Halterabfrage – "aber weit entfernt von diesen horrenden Forderungen von 600 bis 700 Euro".
Rechtsberater oder Anwalt suchen
Betroffene eines solchen Besitzstörungsschreibens sollen sich am besten an einen Rechtsberater oder Rechtsanwalt wenden, rät Wolf. Ob man den Schadenersatz zahlen soll oder nicht, könne er nicht sagen – "ist immer eine Einzelfallentscheidung".
Für ihn steht auf jeden Fall fest, dass es eine Gesetzesänderung braucht: "Alle Parteien wollen eine Änderung und jetzt liegt das Ganze beim Justizministerium".
Zusammenfassung
- Immer mehr Autofahrer erhalten Besitzstörungsklagen nach dem Parken auf Privatgrund, wie ein aktueller Fall aus Wien mit einer Forderung von 400 Euro zeigt.
- Der ÖAMTC berichtet von über 1.000 ähnlichen Fällen österreichweit, wobei Juristen zwischen legitimen Schadenersatzforderungen und gezielten Abzockversuchen durch Firmen unterscheiden.
- Betroffene sollten rasch, aber nicht voreilig reagieren, sich rechtlich beraten lassen und beachten, dass tatsächliche Schadenersatzkosten meist weit unter den geforderten 600 bis 700 Euro liegen.