Ab wann ein Kontakt am Arbeitsplatz zu 3G verpflichtet

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Ab 1. November gilt auch am Arbeitsplatz die 3G-Pflicht. Diese gilt für alle Arbeitnehmer, die bei der Arbeit mit anderen Personen Kontakt haben. Die Frage des Kontakts dürfte eine mögliche Grauzone sein, meint Jurist Philipp Brokes.

Gesundheitsminister Woflgang Mückstein (Grüne) hat am Mittwoch verkündet, dass ab 1. November die 3G-Regelung auch für den Arbeitsplatz gilt. Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes meint im PULS 24 Interview, einen Graubereich für die Regelung könnte es bei der Frage des Kontakts geben. Denn die 3G-Pflicht gilt primär für Arbeitnehmer, die Kontakt zu anderen Personen haben. Mückstein nannte bei seiner Pressekonferenz als Ausnahmen etwa Tätigkeiten im Home Office oder Lkw-Fahrer.

Hier müsse man wohl im Einzelfall entscheiden, meint er: "Wenn es eine Tätigkeit ist, bei der potentiell davon auszugehen ist, dass man einer anderen Person begegnen könnte, würde ich meinen, dass man da bereits drinnen wäre", so Brokes.

Wieviele Kontakte ohne 3G wahrscheinlich erlaubt sind

Die aktuelle Verordnung liege zwar noch nicht vor, bei früheren Entwürfen sei die Grundregel allerdings gewesen: "Maximal zwei Kontakte pro Tag und diese sollten nicht länger als 15 Minuten dauern", sagt der Jurist.

Falls dies nach wie vor gelte, wäre die Ausnahme etwa für einen Lkw-Fahrer, der eine Ladung von A nach B liefere tatsächlich gegeben. Falls er aber an einem Tag etwa mehrere Supermärkte nacheinander beliefert, wäre er schon zu 3G verpflichtet.

Brokes warnt auch, dass bei beharrlicher Verweigerung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie aller alternativen Lösungen wie Home Office auch die fristlose Kündigung drohen könne.

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ribbon Zusammenfassung
  • Ab 1. November gilt auch am Arbeitsplatz die 3G-Pflicht. Diese gilt für alle Arbeitnehmer, die bei der Arbeit mit anderen Personen Kontakt haben. Die Frage des Kontakts dürfte eine mögliche Grauzone sein, meint Jurist Philipp Brokes.
  • Denn die 3G-Pflicht gilt primär für Arbeitnehmer, die Kontakt zu anderen Personen haben. Mückstein nannte bei seiner Pressekonferenz als Ausnahmen etwa Tätigkeiten im Home Office oder Lkw-Fahrer.
  • Hier müsse man wohl im Einzelfall entscheiden, meint er: "Wenn es eine Tätigkeit ist, bei der potentiell davon auszugehen ist, dass man einer anderen Person begegnen könnte, würde ich meinen, dass man da bereits drinnen wäre", so Brokes.
  • Die aktuelle Verordnung liege zwar noch nicht vor, bei früheren Entwürfen sei die Grundregel allerdings gewesen: "Maximal zwei Kontakte pro Tag und diese sollten nicht länger als 15 Minuten dauern", sagt der Jurist.
  • Falls dies nach wie vor gelte, wäre die Ausnahme etwa für einen Lkw-Fahrer, der eine Ladung von A nach B liefere tatsächlich gegeben. Falls er aber an einem Tag etwa mehrere Supermärkte nacheinander beliefert, wäre er schon zu 3G verpflichtet.
  • Brokes warnt auch, dass bei beharrlicher Verweigerung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie aller alternativen Lösungen wie Home Office auch die fristlose Kündigung drohen könne.