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Ab 1. November wieder situative Winterausrüstungspflicht

31. Okt. 2025 · Lesedauer 1 min

Vom 1. November bis 15. April gilt in Österreich wieder eine situative witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Pkw dürfen ab Samstag dann bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur dann fahren, wenn Winterreifen montiert sind. "Auch wenn man bei mildem Wetter noch mit Sommerreifen fahren darf, ist es ratsam, frühzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren", riet ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gefährde nicht nur die eigene Sicherheit, sondern riskiere auch hohe Strafen und Probleme mit der Versicherung. Bei falscher Bereifung droht in Österreich eine Verwaltungsstrafe ab ca. 100 Euro. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, liegt das theoretische Strafhöchstmaß bei 10.000 Euro, warnte der ÖAMTC. Schneeketten seien zudem keine Alternative für die Bereifung, denn sie dürfen nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden. Und wer mit dem Auto in den Winterurlaub fährt, sollte sich über die jeweiligen Vorschriften im Ausland genau informieren.

Zusammenfassung
  • Vom 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine situative Winterausrüstungspflicht, bei der Pkw bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen fahren dürfen.
  • Bei Verstößen gegen die Bereifungsvorschriften drohen Verwaltungsstrafen ab etwa 100 Euro, im Extremfall bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender sogar bis zu 10.000 Euro.
  • ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl empfiehlt, schon bei mildem Wetter frühzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren, da Schneeketten keine Alternative zu Winterreifen sind.