APA/EXPA/JOHANN GRODER

72.000 Euro Strafe: Oberstaatsanwalt Fuchs schuldig gesprochen

0

Im Prozess gegen den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johann ging es um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie mögliche falsche Beweisaussage. Der Oberstaatsanwalt wurde in beiden Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil - eine Geldstrafe über 72.000 Euro - ist nicht rechtskräftig.

Gegen 14:30 Uhr wurde von Richterin Andrea Steffan im Gerichtssaal in Innsbruck das Urteil gesprochen. Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wurde in beiden Fällen schuldig gesprochen und erhält eine Geldstrafe von 72.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. 

Worum ging es? 

Im Prozess ging es um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie mögliche falsche Beweisaussage. So wurde Fuchs vorgeworfen, er habe dem damaligen Justiz-Sektionschef Christian Pilancek Unterlagen zu einem Ermittlungsverfahren weitergeleitet. Der Fall bezog sich um ein eingeleitetes Verfahren gegen eine Journalistin von "Die Presse" durch die WKStA nach einem kritischen Artikel. Der Jurist selbst erklärte sich bereits selbst am ersten Prozesstag für "nicht schuldig". 

Das er sich mit Pilnacek telefonisch ausgetauscht habe, bestritt Fuchs vor dem Landesgericht für Strafsachen in Innsbruck auch nicht. Fuchs selbst sieht sich hierbei allerdings als Verfechter der Pressefreiheit - laut eigenen Aussagen hätte so ein derartiges Verfahren einen "Supergau" verursacht. Hierzu sollte auch Pilnacek selbst aussagen. Dieser machte allerdings von seinem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch und sagte nichts. 

Mehr dazu: 

Für die Staatsanwaltschaft war aber auch ohne Aussage klar, dass die Unterlagen, welche sich auf Pilnaceks Handy befunden haben, nur von Fuchs selbst stammen können. "Unstrittig ist, dass wir hier einen ausgewiesenen Kenner des österreichischen Strafrechts haben. Er kennt die Abläufe wie kaum ein anderer. Und er ist bestens vernetzt.", heißt es hierzu. Auch mit Pilnacek mit welchem 760 Kontakte nachgewiesen werden konnten.  Der Staatsanwalt forderte eine unbedingte Strafe.

Fuchs Verteidiger hingegen fand, dass es keinen Nachweis gegeben hätte, dass die gefundenen Unterlagen tatsächlich von seinem Mandanten stammen würden. Dass er sich mit Pilnacek ausgetauscht habe, stimmt. Allerdings: "Da geht es ja nicht um einen Hendldieb. Das war eine hochsensible Geschichte. Die Justiz hat versucht, einer Journalistin einen Maulkorb zu verpassen."

Sein Verteidiger meldete volle Berufung an, damit wird der Fall wohl das Oberlandesgericht Innsbruck beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Fuchs hätten bis zu drei Jahre Haft gedroht. Nun wurde ein Sechstel des Strafrahmens ausgeschöpft.

Justizministerium hält sich bedeckt 

Im Justizministerium kommentierte man ein Anfrage der APA zu disziplinarrechtlichen Folgen des Urteils nur knapp. Die Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck sei noch nicht rechtskräftig, und das Disziplinarverfahren werde beim Obersten Gerichtshof (OGH) erst weitergeführt, wenn im Strafverfahren Rechtskraft eingetreten sei. Darüber hinaus könne man sich nicht zu laufenden Disziplinarverfahren äußern.

Vorherige Suspendierung 

Fuchs war im März vom Justizministerium wegen der Vorwürfe suspendiert worden, der OGH hob dies im April aber auf, weil die Suspendierung "aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich" sei. Die Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der OStA Wien - aufgrund derer Fuchs nicht mehr für Verfahren der WKStA zuständig ist - blieb aber weiter aufrecht.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs wurde in Innsbruck schuldig gesprochen.
  • Er erhält eine Geldstrafe.

Mehr aus Chronik