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563 Neuinfektionen in Österreich - Strengere Regeln gelten

In Österreich sind in den vergangenen 24 Stunden 563 neue Infektionen mit SARS-CoV-2 dazugekommen. Damit gibt es laut Innenministerium derzeit 8.375 aktiv Infizierte in Österreich. Die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus und Covid-19 sind seit Mitternacht verschärft worden. Betroffen sind private Feiern, die Freizeitgestaltung, die Gastronomie und Märkte und Messen. Die Regierung hofft, damit einen zweiten Lockdown verhindern zu können.

Im Schnitt der vergangenen sieben Tage sind 731 Neuinfektionen pro Tag in Österreich dazu gekommen. Mit Stand Montag wurden 13.412 Tests ins Elektronische Melderegister (EMS) eingemeldet - mehr als am Sonntag (rund 12.500), aber deutlich weniger als am Samstag (18.000). Dennoch sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), dass die Zahl der Testungen am Wochenende nicht gesunken sei. Anschober hofft auf eine günstigere Entwicklung der Covid-19-Zahlen. Die neu in Kraft getretenen Maßnahmen für Bars, Clubs und private Veranstaltungen "sollten wirken", sagte er.

Sieht man sich die Zahl der Neuinfektionen nach Bundesländern an, fällt einerseits auf, dass Wien zum ersten Mal seit längerer Zeit nicht an erster Stelle der Neuinfektionen liegt, andererseits das Testaufkommen von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich blieb. Denn Niederösterreich verzeichnete 181 Neuinfektionen. Das könnte allerdings an Nachmeldungen vom Wochenende liegen. In Wien gab es 172 Neuinfektionen bei 4.369 eingemeldeten Tests, was einer Trefferquote von knapp vier Prozent entspricht. Derzeit befinden sich in ganz Österreich 364 Covid-19-Patienten in Spitalsbehandlung. 67 von ihnen liegen auf Intensivstationen.

Anschober (Grüne) zeigte sich jedenfalls zuversichtlich, "dass wir nicht in eine zweite Welle hineinkippen". Dabei helfen sollen die wieder strengeren Regeln. Bei privaten Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nur mehr zehn Personen statt bisher 50 erlaubt. Umfasst sind davon laut Gesundheitsministerium "soziale Aktivitäten in Gruppen", also beispielsweise Yoga-Kurse, Zumba-Stunden, Karten-Runden und Spieleabende, aber auch Filmvorführungen, Ausstellungen sowie Hochzeiten und Tauf-, Firm- und Erstkommunionfeiern. Ausgenommen sind lediglich Begräbnisse.

Die neuen Obergrenzen - im Freien sind bei nicht professionell organisierten Veranstaltungen ohne Sicherheitskonzept höchstens 100 Personen gestattet - gelten nicht im beruflichen Bereich, also auch nicht für den Profi-Sport. Explizit von der Regierung ausgenommen wurden private Wohnungen, für die es keine Limits, sondern nur die Empfehlung gibt, nicht über Gebühr Gäste zu empfangen.

Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Mund-Nasen-Schutz ist nunmehr auf sämtlichen Märkten und Messen auch im Freien zu tragen, in der Gastronomie in Innenräumen von Kunden und Personal gleichermaßen. Abgenommen werden darf die Maske beim Wirten nur mehr am Sitzplatz, wobei nur mehr höchstens zehn Personen pro Tisch zulässig sind. An die seit längerem verbindliche Sperrstunde von 1.00 Uhr muss man sich jetzt auch bei geschlossenen Veranstaltungen - privat angemietete Clubs oder Lokale - halten.

Fitnessstudios brauchen ein Präventionskonzept, beim Betreten der Sportstätte gilt der Mindestabstand und Maskenpflicht. Bei der Sportausübung muss dagegen kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

In Fitnessstudios sind auch weiterhin keine Zugangsbeschränkungen vorgesehen. Es dürfen mehr als zehn Personen gleichzeitig hinein, außer sie besuchen einen von einem Trainer geführten Kurs. In diesen Fällen ist das für Veranstaltungen vorgesehene Zehn-Personen-Limit zu beachten. Diese Beschränkung in geschlossenen Räumen gilt grundsätzlich pro Trainingsgruppe, sofern eine Durchmischung der einzelnen Trainingsgruppen ausgeschlossen ist. Es können sich also in einer großen Halle mehrere Trainingsgruppen mit jeweils höchstens zehn Teilnehmenden aufhalten - die Trainer nicht mitgerechnet.

Bei Mannschaftssportarten ist die Zehn-Personen-Regelung insofern außer Kraft, als darüber hinaus die für die jeweilige Sportart erforderliche Anzahl von Spieler sowie zusätzlich benötigte Personen - Trainer, Schieds- und Linienrichter sowie Ersatzspieler - erlaubt sind. Bei Yoga-Kursen und privaten Sporteinheiten - etwa Tanzkurse - sind zusätzlich zu zehn Teilnehmern die benötigten Trainer gestattet. Wenn es zur Anleitung zwingend mehr als eines Übungsleiters bedarf, ist das zulässig.

Die neuen Restriktionen betreffen auch Hochzeiten. Bei Trauungen in der Kirche ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Zusätzlich empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Bereitstellen von Desinfektionsmittel im Eingangsbereich und die Einschränkung des Gesangs.

Bei Trauungen am Standesamt obliegt es der zuständigen Behörde, begleitende Schutzmaßnahmen je nach örtlicher Gegebenheit vorzusehen. Diese orientieren sich an den allgemeinen Abstands- und Hygieneempfehlungen. Informationen dazu gibt das jeweilige Standesamt.

Die anschließenden Hochzeitsfeiern gelten aus Sicht des Gesundheitsministeriums als Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze und können daher seit Montag in geschlossenen Räumen nur mehr mit bis zu zehn Personen stattfinden. Im Freien sind bis zu 100 Personen gestattet. Da in geschlossenen Räumen Maskenpflicht herrscht, darf der MNS-Schutz im Festsaal nur am Sitzplatz abgenommen werden, wo gegessen und getrunken wird. Beim Ausschank von Speisen und Getränken gelten die für die Gastronomie getroffenen Regelungen. Hochzeiten werden als geschlossene Veranstaltungen definiert - um spätestens 1.00 Uhr ist demnach Schluss mit dem Feiern.

Bei Begräbnissen auf Friedhöfen sind bis zu 500 Personen erlaubt. Für kirchliche Trauerfeiern gelten dieselben Empfehlungen wie für Trauungen. Gottesdienste sind grundsätzlich von den jüngsten Verschärfungen ausgenommen.

ribbon Zusammenfassung
  • In Österreich sind in den vergangenen 24 Stunden 563 neue Infektionen mit SARS-CoV-2 dazugekommen.
  • Damit gibt es laut Innenministerium derzeit 8.375 aktiv Infizierte in Österreich.
  • Die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus und Covid-19 sind seit Mitternacht verschärft worden.
  • Betroffen sind private Feiern, die Freizeitgestaltung, die Gastronomie und Märkte und Messen.
  • Die Regierung hofft, damit einen zweiten Lockdown verhindern zu können.