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Berufung gegen Urteil

Großglockner-Prozess geht nach Berufung in die zweite Instanz

Heute, 07:50 · Lesedauer 3 min

Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung eines 37-Jährigen vor dem Landesgericht Innsbruck infolge des Erfrierungstodes seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 geht der Prozess in die zweite Instanz.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft meldeten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an, hieß es am Dienstag. Der Mann wurde vergangenen Donnerstag zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt.

Nähere Ausführungen zu den Gründen der Berufung wollte der Salzburger Verteidiger Kurt Jelinek gegenüber der APA indes nicht machen. Das Landesgericht Innsbruck hielt lediglich fest, dass das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) nun als Berufungsgericht endgültig über die Rechtsmittel entscheide. 

Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten drei Tage Zeit, ein Rechtsmittel zu erheben. Das Urteil wurde vergangene Woche von Einzelrichter Norbert Hofer gefällt. Dem 37-Jährigen drohten bis zu drei Jahre Haft.

Viele Anklagepunkte fallen gelassen, Richter sah "Führungsverantwortung"

Das Urteil wurde nach über 13 Stunden Verhandlung, die von rund 50 Medienvertretern aus dem im In- und Ausland beobachtet worden war, in den späten Abendstunden gefällt. Zahlreiche Anklagepunkte hatte der Richter dabei fallen gelassen, trotzdem noch eine grobe fahrlässige Tötung erkannt. 

Hofer hatte in seiner Urteilsbegründung die "Führungsverantwortung" des 37-Jährigen ins Treffen geführt, denn seine vergleichsweise bei Touren dieser Art unerfahrene Freundin habe sich "in seine Obhut" begeben. 

Der Alpinist habe die Situation am Berg "schlicht falsch eingeschätzt". Er sei "kein Mörder" und habe auch versucht, Hilfe zu holen und seiner Freundin beizustehen. Wenn er jedoch die richtigen Maßnahmen gesetzt hätte, hätte die 33-Jährige wohl überlebt, meinte der Richter, der die Verhandlung mit großer Sorgfalt und Expertise geführt hatte. 

Hofer berücksichtigte in seinem Urteil zudem die "mediale Vorverurteilung" - insbesondere auf Social Media - und den Verlust der eigenen Lebensgefährtin.

Der Angeklagte selbst hatte sich nicht schuldig bekannt und bei seiner Einvernahme gemeint, dass es ihm "unendlich leid" tue. Er hatte argumentiert, dass die beiden die Tour gemeinsam geplant hatten und er keineswegs in der Rolle des Bergführers gewesen sei. Bis zu einem Gespräch mit der Alpinpolizei nach Mitternacht seien sie gut unterwegs gewesen. 

Das Telefonat war seiner Ansicht nach ein Notruf, was der Alpinpolizist - der auch als einer von 15 Zeugen und zwei Gutachtern ausgesagt hatte - jedoch nicht so verstanden hatte und den 37-Jährigen anschließend auch nicht mehr telefonisch erreicht hatte. Die Salzburgerin habe den 37-Jährigen schließlich völlig entkräftet kurz unter dem Gipfel aufgefordert, zu gehen und Hilfe zu holen, schilderte er aus seiner Erinnerung.

Staatsanwaltschaft verwies auf Sachverständigengutachten

Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember des Vorjahres eine umfangreiche Anklageschrift vorgelegt, in der sie zahlreiche Vorwürfe ins Treffen geführt hatte. Im Prozess stützte sich die Staatsanwaltschaft hauptsächlich auf ein alpintechnisches Sachverständigengutachten.

 Die Anklagebehörde nahm dabei etwa die Tourenplanung, die mangelhafte (Notfall-)Ausrüstung der beiden sowie eine fehlende Hilfeleistung ins Visier. Zudem soll der Alpinist nicht rechtzeitig den Notruf abgesetzt und auf Rettungsversuche der Alpinpolizei nicht bzw. zu spät reagiert haben. 

Erst gegen 3.30 Uhr soll er die Einsatzkräfte verständigt haben, nachdem er die Salzburgerin alleine gelassen hatte. Die Frau wurde am nächsten Tag tot von der Bergrettung von Österreichs höchstem Berg geborgen.

Video: Großglockner-Prozess: Angeklagter schuldig gesprochen

Zusammenfassung
  • Ein 37-jähriger Salzburger wurde nach dem Tod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt.
  • Der Mann legte gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Landesgerichts Innsbruck volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein.
  • Das Oberlandesgericht Innsbruck muss sich nun erneut mit dem Fall befassen, nachdem ursprünglich bis zu drei Jahre Haft drohten.