Freund nach Tod am Großglockner zu fünf Monaten verurteilt
Der Richter führte zunächst eine "mediale Vorverurteilung" sowie den Verlust der eigenen Lebensgefährtin ins Treffen. Hofer versicherte jedenfalls, dass er sich nicht von in Medien aufgetretenen Experten beeinflussen habe lassen. In seiner Urteilsbegründung hielt er zudem fest, dass die verstorbene 33-Jährige "Galaxien" vom alpinistischen Können des Salzburgers entfernt gewesen sei. Sie habe sich in "Ihre Obhut" gegeben und war davon ausgegangen, dass er die "Verantwortung" für sie übernahm.
"Es tut mir unendlich leid", hatte der 37-Jährige zu Beginn seiner rund zwei Stunden dauernden Einvernahme am Vormittag erklärt. Er habe seine Freundin "geliebt". Sie sei "sehr sportlich und bergaffin gewesen" und Touren habe man "grundsätzlich gemeinsam geplant". So sei es auch im Fall der Tour auf Österreichs höchsten Berg (3.798 Meter) gewesen: "Wir haben alles zusammen entschieden."
Auch betonte der Angeklagte mehrfach, über "keinerlei Alpin-Ausbildung" zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein: "Ich habe mich selbst ausgebildet, beispielsweise mit Videos." Seine Freundin sei ihm in Sachen Wissen und Können am Berg in kaum etwas nachgestanden. "Womöglich habe ich schon mehr Touren gemacht, aber sie wusste genau, worauf sie sich einlässt", führte er im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal unter Anwesenheit von rund 50 Medienvertretern aus dem In- und Ausland aus.
Angeklagter sprach von "Ausnahmesituation", Richter äußert Zweifel
Dass man ab dem Frühstücksplatzl länger gebraucht habe, habe an einer Seilblockade gelegen. Bis dahin sei man wegen schwerer Rucksäcke langsamer vorangekommen. Bei einem Hubschrauberüberflug durch die Alpinpolizei sei seine Seilpartnerin noch in guter Verfassung gewesen, meinte der Salzburger. Wie es zu dem schnellen körperlichen Verfall gekommen sei, könne er "wirklich nicht sagen" und sprach von einer "Ausnahmesituation" für beide. Den Abstieg auf die Adlersruhe habe er nach gemeinsamer Absprache gewagt. Als er noch einmal zu seiner Partnerin umkehren wollte, habe sie ihn "lautstark weggeschickt" mit den Worten: "Geh jetzt, geh." Damit habe sie sein Leben gerettet. An eine Rettungsdecke oder einen Biwaksack habe er nicht mehr gedacht, räumte der 37-Jährige ein. Nach einem Telefongespräch mit der Bergrettung sei der Angeklagte sicher gewesen, die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben.
In der Einvernahme des Mannes äußerte der Richter, der die Verhandlung mit großer Expertise führte, Zweifel an der Version des Angeklagten. Es sei für ihn schwer, "Ihre Variante mit der Auffindungssituation in Einklang zu bringen." Die Frau sei schließlich am Seil in der senkrechten Wand hängend, mit lockeren Steigeisen und geöffneten Snowboardboots gefunden worden, brachte er einen möglichen Sturz ins Spiel. Der Angeklagte habe dagegen angegeben, sie in anderer Position und fixiert zurückgelassen zu haben.
Mutter beschrieb sehr sportliche Tochter
Am Nachmittag stand die Befragung von insgesamt 15 geladenen Zeugen und zwei Gutachtern an. Mutter und Vater der Verstorbenen wurden zuerst in den Zeugenstand gerufen. Beide gaben an, dass ihre Tochter insbesondere seit 2020 alpinistisch "richtig aktiv" gewesen sei. Sportlich sei sie aber schon vorher gewesen, meinte die Mutter. Dass sie vor der Glockner-Besteigung schon einmal auf einer Tour mit wechselnden Verhältnissen gewesen sei, habe sie nicht mitbekommen. Mit der Tour habe sich ihre Tochter aber "sicher" auseinandergesetzt "und wäre auch nicht blind mitgegangen". Während der Besteigung habe ihre Tochter sie über Nachrichten auf dem Laufenden gehalten und schließlich "sind unten" geschrieben - vermutlich um die Mutter zu beruhigen, meinte dieselbe.
Vater und Bruder des Angeklagten skizzierten wiederum das Wesen und die Fertigkeiten des 37-Jährigen. "Er hat sich alles selbst beigebracht", gab dessen Vater zu Protokoll. Die Verstorbene und sein Bruder hätten immer wieder "gemeinsam Touren gemacht" und seien "gleichwertige Partner gewesen". Auch der Bruder bestätigte das: "Sie waren einige Male gemeinsam am Berg unterwegs." Das Wissen der Salzburgerin und seines Bruders habe sich jedenfalls nicht groß unterschieden.
Flugretter sahen bei Hubschrauber-Überflug keinen Notfall
Im Anschluss waren Flugpolizei, Bergretter, Alpinisten und Alpinpolizisten am Wort. Die Flugpolizisten berichteten etwa unisono, dass gegen 22.30 Uhr, als ein Überflug mit dem Hubschrauber erfolgt sei, nicht von einem Notfall ausgegangen worden war. Die beiden seien "langsam", aber doch weitergekommen und aufgestiegen. "Es war Bewegung drin", sagte ein Befragter. Auch einvernommene Alpinisten, die am Unfallabend ebenfalls auf der Großglocknertour unterwegs gewesen waren, schilderten die Situation als "uneindeutig". "Ich hatte das Gefühl, dass etwas nicht passt, konnte aber nicht einschätzen, ob es wirklich ein Notfall war", führte ein Zeuge aus. In einer Sache waren sich aber alle einig: An besagtem Tag und Abend habe es "außergewöhnlich starke Windböen" gegeben.
Um eine gänzlich andere Fragestellung ging es schließlich bei der Einvernahme des Polizisten, der die Erstbefragung des Angeklagten am Vormittag nach der für die 33-jährige Frau tödlichen Nacht durchführte. Der 37-Jährige habe bei der Befragung sinngemäß zu Protokoll gegeben, dass "er die Tour geplant als auch geführt" habe. Auch schätzte der Polizist die "alpinistische Erfahrung" der Verstorbenen "als nicht so gut wie die des Angeklagten" ein. Der Verteidiger führte indes in einem Frage-Antwort-Schlagabtausch mit dem Polizisten ins Treffen, dass der Angeklagte wohl angesichts der Anstrengung und soeben überbrachten Todesnachricht nicht vernehmungsfähig gewesen sei. Zudem sei nicht klar gewesen, dass sein Mandant als Beschuldigter geführt wurde. Dahingehende Beweisanträge mitsamt Zeugeneinvernahmen und der Einholung eines weiteren Gutachtens wurden vom Richter abgelehnt.
Eine Ex-Freundin des Angeklagten berichtete in ihrer Aussage indes von einer Großglockner-Tour, die sie mit dem 37-Jährigen absolviert hatte. Dort habe er sie beim Abstieg "mitten in der Nacht" zurückgelassen, weil sie zu langsam gewesen sei. Er meinte, dass sie sich "nicht so anstellen" solle. "Das war dann die letzte gemeinsame Bergtour", fügte sie hinzu.
Als letzter Zeuge kam noch jener Alpinpolizist zu Wort, der in der folgenschweren Nacht den Angeklagten zuerst kontaktiert und jenes Gespräch mit ihm geführt hatte, von dem der 37-Jährige ausgegangen war, dass es ein Notruf gewesen sei. "Das war definitiv kein Notruf", hielt der Polizist fest. Der Salzburger habe gesagt, dass alles in Ordnung sei und sie vom Hubschrauber, der vorher nach ihnen gesehen habe, keine Hilfe gebraucht hätten. Der Beamte habe ihm gesagt, dass eine Hubschrauberbergung derzeit nicht möglich sei und sie in Bewegung bleiben sollten. Nach dem abruptem Gesprächsende habe er noch zweimal angerufen und über Nachrichten versucht zu erfahren, ob das Duo denn nun Hilfe bräuchte. Der nächste Rückruf erfolgte dann aber erst um 3.30, als der 37-Jährige seine Freundin bereits zurückgelassen hatte.
Alpintechnischer Sachverständiger belastete Angeklagten
Das alpintechnische Sachverständigengutachten von Experten Walter Würtl stützte die Anklage. Der Gutachter führte aus, dass die Verunglückte im Gegensatz zu ihrem Partner im gefragten Gelände "fachlich als unerfahren und als Anfängerin zu bezeichnen ist". Zudem sei die Ausrüstung und Notfallausrüstung unvollständig und ungeeignet. Der Zeitplan sei auch "absolut unpassend" gewesen. Der Wind in Verbindung mit Kälte habe zu einem "Teufelskreis" geführt, der den Kletternden viel Kraft abverlangt habe. Der Angeklagte hätte mit seiner Partnerin spätestens beim Frühstücksplatzl umdrehen oder noch vor Sonnenuntergang einen Notruf absetzen müssen. Hätte man die Einsatzkräfte beim Überflug des Hubschraubers verständigt, wäre wohl trotzdem "jede Hilfe zu spät" gekommen. Der Angeklagte habe schließlich eine "Flucht nach vorne" angetreten - was in den allermeisten Fällen jedoch "schlecht" ende. Der Abstieg auf die Adlersruhe sei "unsinnig" gewesen.
Gerichtsmedizinerin Claudia Wöss bestätigte indes, dass die 33-Jährige an Unterkühlung gestorben sei und zählte die typischen körperlichen Anzeichen dafür auf. Zudem stellte sie eine virale Lungenentzündung sowie Ibuprofen im Körper der Verstorbenen fest. Ob dies ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt habe und ein abrupter Abfall des körperlichen Zustandes wahrscheinlich gewesen sei, konnte die Expertin nicht näher einschätzen.
Staatsanwalt: "Hätte nie so weit kommen dürfen"
"Er hätte gar nie in die Situation kommen dürfen, die Frau zurückzulassen", hatte indes Staatsanwalt Johann Frischmann in seinem Eröffnungsplädoyer im Großen Schwurgerichtssaal festgehalten. Er führte aus, dass die Salzburgerin "unerfahren" gewesen sei und nahm die mangelnde Touren- und (Notfall-)Ausrüstung der beiden ins Visier. Die Frau habe mit einem Snowboard-Splitboard "ungeeignetes Material" verwendet, zudem hätten die beiden "spätestens am Frühstücksplatzl umdrehen müssen". Der öffentliche Ankläger zeichnete indes den zeitlichen Ablauf der Tour nach und ortete einen "kontinuierlichen Leistungsabfall". Dieser habe sich nicht - wie von der Verteidigung argumentiert - erst ereignet, nachdem ein Hubschrauber gegen 22.00 Uhr auf den Glockner flog und nach den beiden sehen wollte. "Das widerspricht den objektiven Fakten des Gutachtens", meinte er. Bereits vor dem Hubschrauberüberflug seien die beiden nur langsam vorangekommen.
33-Jährige war laut Verteidiger nicht unerfahren
Verteidiger Kurt Jelinek widersprach den Ausführungen des Staatsanwaltes und zitierte aus einem Brief der Eltern der Verstorbenen. Die 33-Jährige habe vor der fatalen Glockner-Besteigung bereits mehrere Hochtouren absolviert, sei also keineswegs unerfahren gewesen. Zudem habe sie über eine "besonders hohe Leistungsfähigkeit" verfügt. "Sie hat gewusst, worauf sie sich einlässt, und hätte sich von niemandem dreinreden oder abbringen lassen", wiederholte er die Worte der Eltern, die den Angeklagten in Schutz genommen hatten. Aus diesem Grund sei ein späterer Start auch gerechtfertigt gewesen, die Ausrüstung der Frau sei jedenfalls geeignet gewesen, meinte der Anwalt.
Laut Jelinek hatten sich die beiden - erst nach dem besagten Hubschrauberüberflug - "in furchtbar angeschlagenem physischem und psychischem Zustand" befunden. Als um 0.35 Uhr mit der Alpinpolizei ein Gespräch stattgefunden habe, sei klar gewesen, dass weder "von unten noch aus der Luft" Hilfe kommen werde. Die Alpinistin selbst habe dann zum Angeklagten gemeint: "Geh." Davor habe er alles unternommen, um ihr zu helfen. Wie sich später herausgestellt habe, habe die Frau an einem viralen Infekt gelitten. Der Anwalt führte die "wirklich schwierige Situation" und die "mediale Vorverurteilung" ins Treffen, sein Mandant sei alleine deswegen schon "gestraft". Zudem bemängelte der Verteidiger die Arbeit der Tiroler Landespolizeidirektion, die es etwa verabsäumt hätte, sich in Salzburg direkt nötige Informationen und Aussagen zu holen.
Zusammenfassung
- Ein 37-jähriger Salzburger wurde nach dem Tod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 9.400 Euro verurteilt.
- Das Urteil wurde nach 13 Stunden Verhandlung gefällt, wobei der Schuldspruch nicht in allen Anklagepunkten erfolgte.
- Ein alpintechnischer Sachverständiger kritisierte die unvollständige Ausrüstung, den unpassenden Zeitplan und die Unerfahrenheit der Verstorbenen, die als Anfängerin galt.
- Die Gerichtsmedizinerin bestätigte als Todesursache Unterkühlung und stellte zusätzlich eine virale Lungenentzündung fest.
- Flugpolizisten und Zeugen berichteten von außergewöhnlich starken Windböen und einer uneindeutigen Notfallsituation beim Hubschrauberüberflug gegen 22.30 Uhr.
