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21-Jähriger nach Raserei auf Wiener Ringstraße verurteilt

Wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 21-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Der Bursch war in der Nacht auf den 4. September 2022 mit einem ausgeborgten Pkw mit bis zu 160 km/h die Ringstraße entlanggerast, nachdem ihn eine Zivilstreife der Polizei zum Anhalten aufgefordert hatte. Er ignorierte an insgesamt vier Kreuzungen das Rotlicht.

Damit brachte er neben seiner Beifahrerin etliche Passanten in Gefahr. Führerschein besaß er keinen. "Man kann von Glück sagen, dass Sie nicht mehrere Fußgänger erwischt haben", meinte Richterin Marion Hohenecker in der Urteilsbegründung.

Im Bereich der Urania verlor der junge Mann schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Er geriet von der Fahrbahn, fuhr über eine Verkehrsinsel und krachte gegen einen Lichtmasten, der aufgrund der Heftigkeit der Kollision abknickte. Während die Beifahrerin schwer verletzt wurde - sie trug mehrere Rippenbrüche, eine Fraktur des linken Handgelenks, Prellungen und Hämatome am ganzen Körper, eine Gehirnerschütterung und vor allem eine Beschädigung der Leber davon -, blieb der Fahrer unverletzt. Ein Fluchtversuch des 21-Jährigen, der unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss stand, scheiterte, Polizeibeamte zogen ihn aus einem Gebüsch hervor, wo er sich zu verstecken versucht hatte.

Vor einem Schöffensenat legte der Angeklagte nun ein umfassendes Geständnis ab. Er schilderte, wie er an jenem Abend mit einer Bekannten zuerst am Cobenzl war und die Aussicht auf Wien genoss. Dann ging es zurück in die Wohnung eines Freundes, wo gefeiert und "vorgeglüht" wurde, ehe man eine Diskothek in der Innenstadt aufsuchte. Dort habe er eine Line gezogen und weiter Alkohol zu sich genommen, ehe die Stimmung kippte. Seinen Angaben zufolge wollte er seine Bekannte heimbringen ("Es war ein negativer Abend für uns beide"), doch beim Ausparken legte er einen so genannten Kavalierstart hin und machte damit in unmittelbarer Nähe befindliche Polizisten auf sich aufmerksam, die sich in einem Zivilfahrzeug auf Streife befanden und ihn zum Anhalten aufforderten.

"Da bin ich leider in Panik geraten und habe die falsche Entscheidung getroffen und habe das Auto beschleunigt. Ich bin in Angst geraten, weil ich Drogen- und Alkolholeinfluss hatte", gab der 21-Jährige zu Protokoll. Er drückte dabei derart heftig aufs Gaspedal, dass ihn die Polizisten, die ihn verfolgten, zwischenzeitlich aus den Augen verloren: "Alles ist so schnell gegangen. Wenn ich in Panik bin, bin ich in einer Spirale. Aus der komm' ich nicht mehr raus."

Verteidiger Florian Kreiner betonte, sein Mandant sei sogar zu einer stationären Therapie bereit, um von seiner Suchtmittelabhängigkeit loszukommen. Der 21-Jährige wolle seinem Leben eine neue Orientierung geben.

Seit dem Unfall befindet sich der bisher unbescholtene junge Mann - von Beruf Einzelhandelskaufmann - in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn zunächst wegen versuchten Mordes ermittelt. Grund dafür war, dass die Beifahrerin unmittelbar nach dem Crash gegen den Lichtmasten angegeben hatte, der 21-Jährige habe während der rasanten Fahrt mit Tränen in den Augen "Ich will nicht mehr, ich kann nicht mehr" gesagt. "Ich verspürte schreckliche Angst und mir war klar, dass das nicht gut ausgehen wird", diktierte die junge Frau als Zeugin unter Wahrheitspflicht der Polizei, wobei sie hinzufügte, der 21-Jährige habe sie offenbar "mit in den Tod reißen" wollen. Ihrer gerichtlichen Ladung kam sie nicht nach, weshalb ihre bisherigen Angaben mit Zustimmung des Verteidigers und der Staatsanwältin verlesen wurden.

Nur ein Wochenende nach der verfahrensgegenständlichen Raserei war es auf der Ringstraße zu einem ganz ähnlichen Unfall gekommen, der allerdings tödliche Folgen hatte. Ein 26-Jähriger krachte am Abend des 11. September mit weit überhöhter Geschwindigkeit und bei regennasser Fahrbahn am Schottenring mit seinem Mercedes in einen Pkw, der vorschriftsmäßig aus der Wipplingerstraße kommend den Ring queren wollte. Der Mann hatte dagegen das Rotlicht einer Ampel im Kreuzungsbereich ignoriert. Die Lenkerin des anderen Fahrzeugs - eine 48 Jahre alte Mutter eines Sohnes - erlag in einem Spital ihren schweren Verletzungen.

In diesem Fall befindet sich der Unfalllenker, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, auf freiem Fuß. Der 26-Jährige - ein gebürtiger Syrer mit Wohnsitz in Belgien - wurde nach dem tödlichen Crash zwar festgenommen, doch das Landesgericht für Strafsachen gab einem Antrag auf Verhängung der U-Haft mangels Vorliegen eines Haftgrundes keine Folge. Der Mann konnte zwei Tage nach dem Unglück das Land verlassen. Ursprüngliche Vermutungen, zu dem Unfall könnte es im Zuge eines illegalen "Wettrennens" gekommen sein, bestätigten sich nicht. Der 26-Jährige - Besitzer eines Führerscheins und im Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert - hatte in seiner Einvernahme Übermüdung als wahrscheinliche Unfallursache angegeben. Diesbezüglich sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch im Gange, hieß es auf APA-Anfrage seitens der Strafverfolgungsbehörde.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 21-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.
  • Führerschein besaß er keinen.
  • Seit dem Unfall befindet sich der bisher unbescholtene junge Mann - von Beruf Einzelhandelskaufmann - in U-Haft.
  • Der Mann hatte dagegen das Rotlicht einer Ampel im Kreuzungsbereich ignoriert.